Mettmann/Hilden Kreis Mettmann stellt Kopftuch-Trägerin wieder ein

Mettmann/Hilden · Der Kreis Mettmann hat eine 25 Jahre alte Muslima wieder eingestellt, nachdem die Behörde die Frau zuvor wegen des Tragens eines Kopftuchs entlassen hatte. "Wir folgen damit dem Richterspruch und haben das Verfahren der Verbeamtung eingeleitet", sagte Kreissprecherin Daniela Hitzemann.

Das Verwaltungsgericht in Düsseldorf hatte vor einem Monat geurteilt, dass das Tragen eines Kopftuchs für Frauen in Nordrhein-Westfalen kein Hindernis sein darf, um in kommunalen Verwaltungen arbeiten zu dürfen (Az.: 26 K 5907/12). Das Gericht ordnete damals zudem an, der Kreis müsse die Einstellung der Hildenerin erneut prüfen. Zudem wies der Richter den Kreis auf die grundgesetzlich geschützte Religionsfreiheit und das Diskriminierungsverbot in der Verfassung hin.

Mit diesem Urteil wurde der Beschluss der Kreisverwaltung Mettmann aufgehoben, wonach die muslimische Frau mit deutschem Pass als einzige Anwärterin ihres Jahrgangs nicht in den Probedienst übernommen worden war – weil sie Kopftuch trägt.

Der Kreis Mettmann hatte als Grund für ihre Nichtweiterbeschäftigung angeführt, dass ihr die "charakterliche Eignung" für den Dienst als Beamtin fehle. Als Begründung für diese Entscheidung gab der Kreis an, dass die Frau bei ihrer Bewerbung über ihre Motive, weshalb sie das Kopftuch trage, widersprüchliche Angaben gemacht habe. Daraus sei ein "irreparabler Vertrauensverlust" entstanden, weswegen man von einer Weiterbeschäftigung habe Abstand nehmen müssen, hieß es. Das Gericht hingegen sah darin keinen Widerspruch.

In der Verhandlung hatte die Frau erklärt, dass sie für das Bewerbungsfoto das Kopftuch nicht aufgesetzt habe, weil sie Sorge hatte, diskriminiert zu werden. Beim Vorstellungsgespräch trug sie hingegen das Kopftuch. Sie soll aber versichert haben, dass sie das Kopftuch unter bestimmten dienstlichen Umständen abnehmen würde.

(cis/csh)
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