Düsseldorf Krebskranke Lehrerin scheitert mit Klage

Düsseldorf · Brustkrebs kann nicht als typische Berufskrankheit bei einer Berufsschullehrerin anerkannt werden. Mit diesem Urteil des Düsseldorfer Verwaltungsgerichts ist eine 52-jährige Beamtin gestern mit ihrer Klage gegen den Rhein-Kreis Neuss als Schulträger und das Land NRW gescheitert.

Die dreifache Mutter hatte jahrzehntelang am Berufsbildungszentrum Grevenbroich unterrichtet. Als sie 2005 an Krebs erkrankte, führte sie dies unter anderem auf Schadstoffausdünstungen aus dem PVC-Boden und auf Auto-Abgase aus der schuleigenen Kfz-Werkstatt zurück. Insgesamt seien 14 Lehrer an Krebs erkrankt, neun seien gestorben. Doch die Anerkennung als Berufskrankheit versagte das Gericht. Ein Gutachter der Uni Düsseldorf hatte erklärt, ein direkter Zusammenhang zwischen Brustkrebserkrankung und Schadstoffen in der Schule sei nicht nachzuweisen. Messungen im Auftrag des Schulträgers ergaben zudem, dass alle Grenzwerte für Schadstoffe stets unterschritten waren. Die Lehrerin kann gegen das Urteil noch Berufung einlegen.

(RP)
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