Konstantin Wecker muss nur 270 Euro zahlen

Weil Liedermacher Konstantin Wecker (64) für eine von ihm betriebene Internetseite unerlaubt ein fremdes Foto von einem Schnitzel verwendet hat, muss er nun 270 Euro plus 39 Euro Anwaltskosten zahlen.

So entschied das Amtsgericht. Der Fotograf, von dem das Schnitzelfoto stammt, wollte mehr Schadensersatz. Den Vorschlag des Richters, sich auf 540 Euro zu einigen, lehnte Wecker ab – und kam damit durch. Laut Urteil war das Schnitzelfoto keine "ungewöhnlich aufwändige Produktion". 100 Euro hatte Wecker dafür schon gezahlt.

(RP)
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