Kommunalwahl 2020 CDU-Mann Wolfgang Gebing gewinnt Stichwahl in Kleve

Kleve · Wolfgang Gebing (CDU) hat die Stichwahl in Kleve gewonnen und wird neuer Bürgermeister der Stadt Kleve. Es war ein spannendes Kopf-an-Kopf-Rennen.

 Das Rathaus in Kleve (Archivfoto).

Das Rathaus in Kleve (Archivfoto).

Foto: Evers, Gottfried (eve)

In einem Kopf-an-Kopf-Rennen wechselten der Christdemokrat und Amtsinhaberin Kostenpflichtiger Inhalt Sonja Northing (parteilos, von der SPD unterstützt) lange die Positionen. Erst nach mehr als der Hälfte der ausgezählten Wahlbezirke lag Gebing vorne und ließ sich die Führung nicht mehr nehmen: Mit 52,76 Prozent gegen 47,24 Prozent ging er als Sieger über die Ziellinie. Letztlich waren 767 Stimmen ausschlagend. Für Gebing votierten 7328 Klever, für Northing 6561. Wahlberechtigt waren 42.599 Bürger.

Bei der Kommunalwahl am 13. September landete CDU-Kandidat Wolfgang Gebing mit 32,75 Prozent vor der Amtsinhaberin Sonja Northing, die von der SPD unterstützt wird (28 Prozent). Alle Informationen zur Kommunalwahl finden Sie hier.

Wahlen unter Corona-Bedingungen

Beim ersten Wahlgang hatte es in vielen NRW-Städten Schlangen vor den Wahllokalen gegeben. Davon war am Sonntag kaum etwas zu sehen. Im Gegensatz zum ersten Wahlgang hatten die Bürger bei den Stichwahlen allerdings auch weniger Kreuze zu machen. Stichwahlen der beiden Bestplatzierten gibt es überall dort, wo im ersten Durchgang am 13. September keiner der Kandidaten mehr als die Hälfte der Stimmen holte. In 15 kreisfreien Städten wurde um die Oberbürgermeister-Posten und in 11 Kreisen um die Landratsämter gekämpft. Auch in mehr als 100 kreisangehörigen Städten standen noch Bürgermeister-Stichwahlen an.

Im Wahllokal galt grundsätzlich Maskenpflicht. Ausnahmen gab es aber etwa für Wahlvorstände, wenn deren Tätigkeit durch das Tragen einer textilen Maske beeinträchtigt wird. Sie konnten stattdessen Visiere (Face-Shields) tragen. Bußgelder sollen bei Verstößen laut NRW-Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) nicht verhängt werden. „Man kann niemandem das Wahlrecht vorenthalten.“ Dies sei eines der fundamentalsten Grundrechte. „Es gilt nur der Appell, Abstand zu halten und Masken zu tragen.“ Diese Regelung dürfte ein Versuch sein, den Gegnern der Corona-Schutzmaßnahmen den Wind aus den Segeln zu nehmen. Sie könnten die Wahl anfechten.

(lha/mgr/mba)
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