Kommunalwahl 2020 Bonn wird grün - Katja Dörner gewinnt Stichwahl

Bonn · Die Grüne Katja Dörner wird die neue Oberbürgermeisterin in Bonn. Sie bekam knapp 13 Prozent mehr Stimmen als Ashok-Alexander Sridharan (CDU). Hier finden Sie das Ergebnis des Wahlabends.

 Katja Dörner (Grüne), freut sich im Stadthaus über ihren Sieg in der Stichwahl um das Amt des Oberbürgermeisters in der Stadt.

Katja Dörner (Grüne), freut sich im Stadthaus über ihren Sieg in der Stichwahl um das Amt des Oberbürgermeisters in der Stadt.

Foto: dpa/Roberto Pfeil

Kostenpflichtiger Inhalt Katja Dörner bekam nach der vollständigen Auszählung nach Angaben der Stadt 56,27 Prozent der Stimmen, der amtierende OB Sridharan nur 43,75 Prozent.

Bonns Oberbürgermeister Ashok-Alexander Sridharan (CDU) musste sich einer Stichwahl stellen. Bei der OB-Wahl am 13. September erhielt er zwar mit 34,46 Prozent der Stimmen den meisten Zuspruch, wie die Stadt mitteilte. Für die nötige absolute Mehrheit reichte es aber nicht. Mit 27,59 Prozent der Stimmen landete die Grünen-Kandidatin Katja Dörner auf dem zweiten Platz.

Sridharan ist seit 2015 im Amt. Damals brach er für die CDU das mehr als 20 Jahre währende Abo der SPD auf den Bonner OB-Sessel. Zudem wurde erstmals ein CDU-Politiker mit Migrationshintergrund Oberbürgermeister einer deutschen Großstadt. Dörner ist Bundestagsabgeordnete.

Gewählt wurden bei der Kommunalwahl die Oberbürgermeister, Bürgermeister und Landräte sowie die Mitglieder von Kreistagen, Stadt- und Gemeinderäten sowie Bezirksvertretungen. Wahlberechtigt sind Deutsche sowie Staatsangehörige der übrigen 27 EU-Mitgliedstaaten, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben. Alle Analysen und Ergebnisse zu der Kommunalwahl finden Sie hier.

Wahlen unter Corona-Bedingungen

Im Wahllokal galt grundsätzlich Maskenpflicht. Ausnahmen gab es aber etwa für Wahlvorstände, wenn deren Tätigkeit durch das Tragen einer textilen Maske beeinträchtigt wird. Sie konnten stattdessen Visiere (Face-Shields) tragen. Bußgelder sollen bei Verstößen laut Ministerpräsident Armin Laschet nicht verhängt werden. "Man kann niemandem das Wahlrecht vorenthalten." Dies sei eines der fundamentalsten Grundrechte. "Es gilt nur der Appell, Abstand zu halten und Masken zu tragen." Diese Regelung dürfte ein Versuch sein, den Gegnern der Corona-Schutzmaßnahmen den Wind aus den Segeln zu nehmen. Sie könnten die Wahl anfechten. In den Wahlräumen und in den Schlangen davor sollte der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden.

(lha/dtm/dpa)
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