Eindeutiges Ergebnis Grünen-Kandidatin Keupen gewinnt Stichwahl in Aachen

Aachen · In Aachen hat die Grünen-Kandidatin Sibylle Keupen mit knapp 68 Prozent ihren CDU-Konkurrenten Harald Baal deutlich hinter sich gelassen. Damit stellen die Grünen in Aachen erstmals den Oberbürgermeister.

 Sibylle Keupen, Oberbürgermeisterkandidatin von Bündnis 90/Die Grünen für die Stadt Aachen, freut sich im Krönungssaal des Rathauses während der Auszählung der Wahlergebnisse der Stichwahl.

Sibylle Keupen, Oberbürgermeisterkandidatin von Bündnis 90/Die Grünen für die Stadt Aachen, freut sich im Krönungssaal des Rathauses während der Auszählung der Wahlergebnisse der Stichwahl.

Foto: dpa/Marius Becker

Nach Auszählung aller Stimmbezirke liegt die Grünen-Kandidatin Sibylle Keupen mit knapp 70 Prozent deutlich vor ihrem CDU-Konkurrenten Harald Baal, wie die Stadt am Sonntagabend auf ihrer Internetseite mitteilte. Keupen bekam demnach 67,4 Prozent der Stimmen, Harald Baal lediglich 32,6 Prozent.

Bei der Kommunalwahl kam es zu einer Stichwahl um das Oberbürgermeister-Amt - mit einer Kandidatin der Grünen als deutlicher Siegerin des ersten Wahlgangs. Sibylle Keupen erreichte beim Urnengang am 13. September 38,9 Prozent der Stimmen, wie die Stadt mitteilte. CDU-Kandidat Harald Baal bekam 24,8 Prozent der Stimmen und lag damit auf dem zweiten Platz. SPD-Bewerber Mathias Dopatka erreichte 22,6 Prozent.

Der bisherige Oberbürgermeister Marcel Philipp (CDU) trat in Aachen nicht mehr an. Der heute 49-Jährige saß seit 2009 auf dem Chefsessel der 250 000-Einwohner-Stadt. Um seine Nachfolge hatten sich elf Kandidaten beworben. Sibylle Keupen ist kein Parteimitglied der Grünen, aber die Kandidatin der Partei. Die Diplom-Pädagogin leitet seit langem eine kulturelle Bildungseinrichtung in Aachen. Auch im Aachener Stadtrat wurden die Grünen mit 34,1 Prozent stärkste Kraft. Die CDU kam auf 24,8 Prozent. Aachen ist die Heimatstadt von NRW-Ministerpräsident Armin Laschet (CDU).

Gewählt wurden bei der Kommunalwahl die Oberbürgermeister, Bürgermeister und Landräte sowie die Mitglieder von Kreistagen, Stadt- und Gemeinderäten sowie Bezirksvertretungen. Wahlberechtigt sind Deutsche sowie Staatsangehörige der übrigen 27 EU-Mitgliedstaaten, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben. Im Wahllokal galt grundsätzlich Maskenpflicht. Ausnahmen gab es aber etwa für Wahlvorstände, wenn deren Tätigkeit durch das Tragen einer textilen Maske beeinträchtigt wird. Sie konnten stattdessen Visiere (Face-Shields) tragen. Bußgelder sollen bei Verstößen laut Ministerpräsident Armin Laschet nicht verhängt werden. Die Parteien organisierten vor Ort teilweise Wahltaxis, um Wähler zum Wahllokal zu bringen. Alle wichtigen Infos rund um die Kommunalwahl in NRW finden Sie hier.

(lha/dtm/dpa)
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