Dortmund Kinderschreie ins Ohr sind kein Arbeitsunfall

Dortmund · Auch noch so lautes Kindergeschrei kann einem Gerichtsurteil zufolge bei einer Erzieherin keinen Arbeitsunfall verursachen. Das Sozialgericht Dortmund hat deshalb die Klage einer Frau aus Hamm zurückgewiesen, die über Ohrgeräusche klagt und von der Unfallkasse NRW einen sogenannten Tinnitus-Masker bezahlt haben wollte (Az.: S 17 U 1041/16). Die Erzieherin arbeitet in einem heilpädagogischen Kinderheim.

Dort habe ihr ein Kind so laut ins Ohr gebrüllt, dass sie eine bleibende Hörstörung erlitten habe, hatte die Frau argumentiert. Dem folgte das Gericht nicht. Es sei anerkannt, dass durch menschliche Schreie selbst bei Spitzenschallpegeln keine bleibenden Hörschäden zu erwarten seien.

(dpa)
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