Mönchengladbach Keine Mordanklage nach "Raserfall" in Gladbach

Mönchengladbach · Neun Monate nach dem illegalen Autorennen in der Innenstadt von Mönchengladbach, bei dem ein Fußgänger getötet worden war, hat das Schwurgericht die Anklage gegen zwei beteiligte Fahrer zugelassen. Es sieht jedoch keinen hinreichenden Tatverdacht für eine vorsätzliche Tötung. Die Staatsanwaltschaft hatte den Fall als Mord bewertet. Und aus diesem Verdachtsgrund ging der Hauptbeschuldigte, ein 29-Jähriger aus Schwalmtal, auch in Untersuchungshaft.

Legt die Staatsanwaltschaft keine Beschwerde ein, dann wird der 29-Jährige demnächst also nicht wegen Mordes, sondern wegen vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs in Tateinheit mit fahrlässiger Tötung vor einer großen Strafkammer des Landgerichts stehen. Das heißt: Im Falle eines Schuldspruchs wäre eine Höchststrafe bis zu fünf Jahre Haft möglich. Denn das neue verschärfte Gesetz, das für verbotene Autorennen mit tödlichem Ausgang eine Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren vorsieht, ist erst im Oktober 2017 in Kraft getreten. Die Tat in Mönchengladbach aber geschah am 16. Juni. An diesem Tag waren die beiden Fahrer gegen 23 Uhr mit bis zu 100 Stundenkilometer über die Innenstadtstraße, auf der 40 km/h erlaubt sind, gerast. Bei einem Überholversuch erfasste der 29-Jährige mit seinem Wagen den Fußgänger, der durch die Wucht des Aufpralls 37 Meter durch die Luft geschleudert wurde und kurz darauf starb.

Aus Sicht des Schwurgerichts erscheint es möglich, dass der Angeklagte, der mit seinem Bruder im Auto saß, trotz der Gefährlichkeit seines Verhaltens auf einen guten Ausgang des Rennens vertraute.

Vor zwei Wochen hatte der Bundesgerichtshof ein Mordurteil gegen zwei Berliner Raser aufgehoben.

(gap)
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