Düsseldorf Kanal-TÜV: Land droht Klage

Düsseldorf · Auf das Land Nordrhein-Westfalen könnte möglicherweise eine Millionenklage zukommen. "Sollte die Landesregierung die Dichtheitsprüfung aussetzen, werden wir das Land auf Schadenersatz verklagen", sagt der Velberter Kanalreiniger Harald Schröder.

Laut Gesetz müssen Hausbesitzer in NRW bis 2015 ihre Kanäle auf Dichtheit überprüfen lassen. Die Velberter Firma sei deswegen wie viele andere mit rund 100 000 Euro in Vorleistung getreten, habe Personal geschult und teures Equipment angeschafft, um die Dichtheitsprüfungen durchführen zu können. "Das haben wir auf Geheiß der Regierung gemacht, weil die das so wollte," sagt Schröder. Nachdem der Umweltausschuss im Düsseldorfer Landtag in dieser Woche für die Aussetzung der Dichtheitsprüfung stimmte, wächst landesweit die Furcht der Kanalreiniger, auf ihren Kosten sitzen zu bleiben. Zwar will die rot-grüne Minderheitsregierung nach wie vor am für Hausbesitzer verpflichtenden Kanal-TÜV festhalten. "Aber durch die anhaltende Diskussion ist das Kind bereits in den Brunnen gefallen – kein Hausbesitzer will seine Rohre noch prüfen lassen", sagt Schröder. Das Umweltministerium hat durch einen Runderlass einheitlich festgelegt, welche Qualifikationen die Prüfer nachweisen müssen, um auf der offiziellen NRW-Landesliste als "anerkannter sachkundiger Dichtheitsprüfer" geführt zu werden – nur wer die Kriterien erfüllt, erhält Aufträge. Dafür mussten viele Betriebe Kredite aufnehmen.

Auch Hausbesitzer, die bereits ihre Rohre haben prüfen lassen, ziehen Klagen in Erwägung. Erik Uwe Amaya, Verbandsdirektor von "Haus und Grund", sieht dafür aber wenig Aussichten auf Erfolg: "So eine Investition steigert schließlich den Wert eines Hauses."

(RP)
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