Justitia lässt sich vorführen

Es ist schwer nachvollziehbar, dass jemand unfähig sein soll, einer Verhandlung wegen Mordes zu folgen – aber fit genug für eine wegen Falschaussage. Auch vor deutschen Gerichten ist schon gegen Angeklagte verhandelt worden, die vielleicht keine acht Stunden einem Prozess folgen konnten, aber eben doch eine Weile. Und der Aufwand ist berechtigt: Die Opfer eines Verbrechens und ihre Angehörigen haben ein Recht auf Klärung.

Dass der Tod des Otto-Erich Simon womöglich ungesühnt bleiben wird, ist schwer erträglich, auch für jene, die sich um Klärung bemüht haben. Mit jedem Jahr werden die zusammengetragenen Indizien schwerer beweisbar – was wiederum ein Grund sein soll, keinen Prozess zu führen. Vorgeführt wird da nur die Justiz.

(RP)
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