Anspannung in NRW Jeder zweite Bürgermeister wird 2014 neu gewählt

Düsseldorf · Am 25. Mai nächsten Jahres, dem Tag der Europawahl und der Kommunalwahl in NRW, können in zahlreichen Städten und Kreisen zugleich die Hauptverwaltungsbeamten – Oberbürgermeister, Bürgermeister und Landräte – gewählt werden.

Am 25. Mai nächsten Jahres, dem Tag der Europawahl und der Kommunalwahl in NRW, können in zahlreichen Städten und Kreisen zugleich die Hauptverwaltungsbeamten — Oberbürgermeister, Bürgermeister und Landräte — gewählt werden.

Wie NRW-Innenminister Ralf Jäger (SPD) erläuterte, machen insgesamt 219 Amtsinhaber dazu den Weg frei. Dies entspreche 54 Prozent aller infrage kommenden Hauptverwaltungsbeamten. Jäger hatte ihnen eine Frist bis zum 30. November gesetzt, binnen der sie erklären konnten, ob sie — wie regulär vorgesehen — bis zum Ende der Amtsperiode 2015 weitermachen oder vorzeitig ein neues Bürgervotum ermöglichen wollen.

181 Hauptverwaltungsbeamte (45 Prozent), die keine vorzeitige Amtsniederlegung beantragt haben, wollen ihre volle Amtszeit von sechs Jahren ausschöpfen. Dazu gehört zum Beispiel auch der Kölner Oberbürgermeister Jürgen Roters (SPD). Von den insgesamt 427 Hauptverwaltungsbeamten in NRW können nach Jägers Angaben 27 wegen ihrer besonderen Amtszeiten nicht vorzeitig aufhören.

In neun von 23 kreisfreien Städten erfolgt die Oberbürgermeisterwahl zusammen mit der Ratswahl, und zwar in Aachen, Bielefeld, Bottrop, Düsseldorf, Gelsenkirchen Hagen, Hamm, Mönchengladbach und Remscheid. In Duisburg ist eine vorzeitige Neuwahl nicht möglich, da OB Sören Link (SPD) erst im vergangenen Jahr ins Amt gewählt worden ist. Landräte werden am 25. Mai 2014 unter anderen in den Kreisen Heinsberg, Mettmann und Wesel neu gewählt.

Der Entscheidung, den Weg für Neuwahlen vorzeitig freizugeben, liegen unterschiedliche Motive der Amtsinhaber zugrunde. Einige wollen in den Ruhestand wechseln (wobei ihnen das fehlende Dienstjahr nicht auf ihre Pensionsansprüche angerechnet wird), andere dagegen treten noch einmal an, zumal die Amtszeit zum letzten Mal sechs Jahre währt.

Ab 2020 sollen Rats- und Bürgermeisterwahlen dann wieder zusammengeführt werden. Um dies zu erreichen, wird einmalig die Wahlperiode der Räte um ein Jahr auf sechs Jahre verlängert. Ab 2020 finden Rats- und Bürgermeisterwahlen wie früher am selben Tag alle fünf Jahre statt. Die frühere schwarz-gelbe Landesregierung hatte die Wahltermine durch die Verlängerung der Bürgermeisteramtszeit auf sechs Jahre bewusst von der Ratswahl "entkoppeln" wollen. Die Union räumt inzwischen aber ein, dass sich dies nicht bewährt habe.

(RP)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort