Düsseldorf Hundeführer muss Parkett-Schäden durch Urin zahlen

Düsseldorf · Ein Zollbeamter muss selbst für den Schaden aufkommen, den ein Diensthund in seiner Wohnung angerichtet hat. Laut ZHBest, der bundesdeutschen Zollhund-Bestimmung, müssen verwaltungseigene Hunde nämlich draußen bleiben.

Der Hundeführer, der mit Drogenspürhündin Babs seit acht Jahren zusammenarbeitet, hatte rund 3300 Euro vom Bund gefordert, dem die Deutsch-Drahthaar-Hündin gehört. Denn Babs soll während eines Wochenendes in der Maisonette-Wohnung des Hundeführers die Holzdielen so verunreinigt haben, dass 16 Dielen ausgetauscht und der gesamte Boden abgeschliffen werden musste. Auch einen 100 Euro teuren Teppich soll das Hundepipi unbrauchbar gemacht haben.

Der Klage zufolge hatte sich der Drogenhund nach dem Urlaub seines zweibeinigen Partners, den er von ihm getrennt verbringen musste, "verhaltensauffällig" gezeigt. Der Zollbeamte, der seit Jahren mit Hunden arbeitet und selbst "Zollhund-Lehrwart" ist, habe das Tier deshalb nicht, wie vorgeschrieben, allein im Zwinger lassen wollen. Der steht 50 Meter von seiner Wohnung entfernt und gehört, wie der Hund, der Bundesrepublik.

Babs durfte zur Beobachtung ihrer Symptome am Freitagabend mit in die Wohnung und im Schlafzimmer schlafen. Irgendwann soll sie in die obere Etage der Maisonette geschlichen sein und die Pfütze auf dem Boden hinterlassen haben. Die will der Hundeführer erst am Sonntag entdeckt haben und klagte zunächst auf Tierhalter-Haftung.

Die aber, stellte das Verwaltungsgericht gestern fest, greift nicht für Haustiere, die vom Halter beruflich genutzt werden. Denn ein Zollhund steht schließlich im Dienst seines Halters, der Bundesrepublik Deutschland. Aber auch beamtenrechtlich mochte das Gericht der Klage nicht folgen. Denn der Hundeführer habe sich über die ZH-Bestimmungen hinweggesetzt, indem er ohne Rücksprache mit dem Amtsvorsteher Babs in seine Wohnung ließ. Diese Vorschrift solle schließlich verhindern, dass bundeseigene Hunde die Wohnungen ihrer Beamten ruinieren.

Zwei Amtsgerichte und das Kölner Verwaltungsgericht hatten sich zuvor für die Klage nicht zuständig erklärt. Gegen die Düsseldorfer Entscheidung kann der Beamte nun beim Oberverwaltungsgericht in Münster noch Berufung einlegen. Gestern ließ er sich durch seine Anwältin vertreten; er war dienstlich verhindert, kontrollierte am Flughafen Gepäck — gemeinsam mit Babs. Das Arbeitsklima zwischen Zollhund und Zollhundführer ist vom Pipi-Unfall offenbar ungetrübt.

(RP)
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