Düsseldorf Höhe der Nebentätigkeit muss offengelegt werden

Düsseldorf · SPD, CDU, Grüne und FDP im Landtag haben sich darauf verständigt, dass Nebeneinkünfte von Politikern ab 6432 Euro im Jahr veröffentlicht werden müssen. Dies erfolgt in Stufen, beginnend bei 1000 Euro.

Der Mandanten- und Patientenschutz etwa für Anwälte und Ärzte soll gewahrt bleiben, indem diese Berufsgruppen zwar alle Honorare über 2000 Euro veröffentlichen müssen, aber ohne Nennung des Mandanten.

(hüw)
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