Hochschulförderung 900 Millionen jährlich für mehr Qualität in Forschung und Lehre

düsseldorf · Studierende und Dozenten an den nordrhein-westfälischen Hochschulen können sich freuen. Bund und Land starten mit der Umsetzung des Zukunftsvertrags „Studium und Lehre“. Das bedeutet ab 2021 eine langfristige finanzielle Förderung in Millionenhöhe.

An insgesamt 69 Hochschulen lernen und lehren Studierende und Dozenten in Nordrhein Westfalen. Ihre Rahmenbedingungen sollen sich ab dem kommenden Jahr deutlich verbessern. 900 Millionen Euro Fördermittel stellen Land und Bund ab 2021 jährlich zusätzlich für Studium und Lehre zur Verfügung. Das Geld kommt aus dem Zukunftsvertrag „Studium und Lehre stärken“ (ZSL), den Bund und Länder gemeinsam finanzieren.

Ganz neu bereitgestelltes Geld ist diese Förderung aber nicht: Denn das ZSL ist der Nachfolger des bisherigen Hochschulpaktes III. Darin waren auch in den vergangenen Jahren bereits Förderungen in ähnlicher Höhe vorgesehen. Der wesentliche Unterschied zu seinem Vorgänger sei bei dem neuen ZSL die langfristig angelegte Finanzierung, hieß es aus dem Wissenschaftsministerium Nordhein-Westfalen. Dies schaffe Planungssicherheit für die Hochschulen.

Zentrale Ziele der neuen Förderung sind der Erhalt der Studienkapazitäten und die Qualitätsverbesserung von Forschung und Lehre. Vor allem die Finanzierung unbefristeter Stellen soll damit künftig eine stabilere Basis haben.  Außerdem wolle man innovative Lehr- und Lernkonzepte ausbauen sowie Beratungs- und Betreuungsangebote erweitern.  NRW-Wissenschaftsministerin Isabel Pfeiffer-Poensgen: „„Mit dem ZSL stellen wir den Hochschulen in Nordrhein-Westfalen neben der Grundfinanzierung dauerhaft Mittel zur Verfügung. Diese können insbesondere für die Einrichtung von unbefristeten Beschäftigungsverhältnissen genutzt werden.“ Ziel sei, „dass sich die Qualität von Studium und Lehre dadurch flächendeckend und nachhaltig verbessert“.

Die Frage, welche Hochschule künftig wieviel Geld aus dem Fördertopf erhält, steht nach Angaben des Ministeriums noch nicht konkret fest. Bisher habe die Landesregierung mit den Universitäten und den Hochschulen für angewandte Wissenschaften individuelle Verträge ausgehandelt. Darin seien Parameter festgelegt, nach denen die Mittel-Vergabe erfolgen soll. Kriterien sind etwa die Zahl der Studienanfänger und der Studierenden in Regelstudienzeit sowie die  Absolventen. Durch dieses Prämienmodell erhoffe man sich, finanzielle Anreize für neue Stellen für wissenschaftliches Personal zu schaffen, so das Ministerium.

Die Leiter der Landesrektorenkonferenzen, Lambert T. Koch für die Universitäten in NRW, und Marcus Baumann für die Hochschulen für angewandte Wissenschaften, begrüßten die Ankündigung des Landes zur neuen ZSL-Förderung. Die Hochschulen bräuchten mehr denn je verlässliche finanzielle Sicherheit für „hervorragendes Personal und gut ausgebildete Absolventen“. Im vergangenen Wintersemester waren 766.400 Studierende an Hochschulen in Nordrhein-Westfalen immatrikuliert.

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