Hartz-IV-Empfänger hatte 86 000 Euro

Eine Routine-Kontrolle der Polizei brachte einen 31-Jährigen im August 2009 in Erklärungsnot. Der Autofahrer hatte in seinem Handschuhfach 86 835 Euro in bar – und im Leihwagen fanden die Beamten ein Schreiben der Arbeitsagentur. Dem Autofahrer war gerade Unterstützung nach Hartz-IV zugesichert worden. Jetzt wird gegen ihn wegen Sozialbetruges ermittelt. Ein Prozess beim Amtsgericht, bei dem es zunächst nur um die Echtheit seines Führerscheins gehen sollte, wurde vertagt.

Der 31-Jährige soll bei der Kontrolle patzig reagiert und die Beamten wüst beleidigt haben. Dabei hatte eine Beamtin längst entdeckt, dass sein Handschuhfach von 500-Euro-Noten nur so überquoll. Der Fahrer legte einen bulgarischen Führerschein vor, gab sich als Immobilien-Makler aus und beteuerte, das Geld gehöre ihm. Weil ein Zusammenhang mit illegalen Geschäften nicht auszuschließen war, durchsuchte die Polizei das Auto. Und entdeckte dort das Schreiben, wonach dem 31-Jährigen Sozialleistungen nach Hartz-IV bewilligt worden waren. Er sei, so der Verdächtige, "noch in der Gründungsphase" als Makler und habe "vergessen", die Makler-Provision aus dem Handschuhfach anzugeben.

Da die Beamten obendrein seinen bulgarischen Führerschein für gefälscht hielten, musste der Mann wegen Urkundenfälschung und wegen Beleidigung und Bedrohung der Polizisten nun zum Amtsgericht. Doch zum Urteil kam es nicht. Zumal der Angeklagte später noch bei weiteren Verkehrskontrollen aufgefallen war – und nur eine Kopie eines Führerscheins vorlegen konnte. Wann es zum nächsten Termin kommt, ist ungewiss. Sicher ist aber, dass es dann um einen weiteren Anklagepunkt geht – um einen Betrug zulasten Sozialbehörden.

(RP)
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