Handy am Steuer: Anwalt vermeidet Verurteilung

Mit der Begründung, er habe am Steuer seines Autos nicht telefoniert, sondern ein Diktiergerät abgehört, hat sich der Rechtsanwalt Joachim Müller (52) erfolgreich gegen 50 Euro Bußgeld plus einen Punkt im Flensburger Verkehrsregister gewehrt. Ein Amtsrichter runzelte zwar die Stirn über die Schilderung – aber da die diese nicht zu widerlegen war, wurde der Handyvorwurf eingestellt.

An einem Januarvormittag war der Anwalt am Steuer seines Autos mit Tempo 44 in einer 30-km/h-Zone geblitzt worden. Das Foto zeigte auch, dass der Jurist einen eckigen Gegenstand ans Ohr hielt, den die Bußgeldbehörde als Handy ansah. Einen Strafpunkt und 85 Euro Buße plus 23,50 Euro Gebühren sollte den 52-Jährigen das verbotene Telefonieren sowie die Tempo-Überschreitung kosten. In seinem Einspruch wehrte er sich:. Denn um seine Gedanken zu diktieren, habe er bei der Fahrt ein Diktiergerät genutzt, müsse es wegen der Fahrgeräusche im Auto dann aber dicht ans Ohr halten, um das Gerät abzuhören. Da der Anwalt ein Gerät benutzt, das in Größe und Format einem Handy gleicht, sah der Richter vom Strafpunkt und der 50-Euro-Buße ab. Nur für die Tempoüberschreitung muss der Anwalt 30 Euro zahlen.

Andere Autofahrer, die mit Handy am Ohr erwischt worden waren, hatten nicht so viel Glück. So blieb die Darstellung eines Fahrers ohne Erfolg, der angab, er habe sich elektrisch rasiert. Weil Polizisten in seinem Auto keinen Rasierapparat fanden, sondern ein Handy auf dem Beifahrersitz, blieb es bei Geldbuße plus Strafpunkt. Zahlen musste auch ein Autofahrer, der am Steuer angeblich kein Handy, sondern eine Haarbürste benutzt haben will. Eine Polizistin erinnerte sich daran, dass das Gerät von innen beleuchtet war. Dass jemand mit beleuchteter Haarbürste unterwegs ist, hatte der zuständige Amtsrichter dann doch nicht geglaubt.

(RP)
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