Auch Fälle in NRW Mindestlohn wird bei Reinigungskräften oft nicht eingehalten

Düsseldorf · Für Menschen in der Gebäudereinigung gilt eigentlich ein sogenannter Branchenmindestlohn von 13 Euro pro Stunde. Laut Gewerkschaft gibt es aber immer wieder Fälle, in denen der nicht eingehalten wird, auch in NRW. Wie verbreitet das Problem ist.

Für Gebäudereiniger gilt seit Oktober eigentlich ein Mindestlohn von 13 Euro, für Glas- und Fassadenreinigung gibt es mindestens 16,20 Euro pro Stunde.

Für Gebäudereiniger gilt seit Oktober eigentlich ein Mindestlohn von 13 Euro, für Glas- und Fassadenreinigung gibt es mindestens 16,20 Euro pro Stunde.

Foto: dpa/Jens Büttner

Im Oktober dieses Jahres errang die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) in den Tarifverhandlungen für das Gebäudereiniger-Handwerk einen Sieg: Es wurden Branchenmindestlöhne vereinbart. Für Beschäftigte in der Gebäudereinigung bedeutete dies ein Mindestlohn von 13 Euro pro Stunde. Dieser soll im Januar 2024 erneut angehoben werden. Wer in der Glas- und Fassadenreinigung arbeitet, soll seit Oktober auf einen Stundenlohn von 16,20 Euro kommen. Nun zeigt sich aber, dass dieser Mindestlohn anscheinend nicht flächendeckend eingehalten wird.

Das sagt auch Mahir Sahin, Gewerkschaftssekretär der IG BAU: „In großen Innungsbetrieben kommt es eher nicht zur Unterschreitung der Mindestlöhne, aber es gibt leider immer noch zu viele Betriebe, die sich nicht an die tariflichen Bestimmungen und unter anderem auch nicht an den Branchenmindestlohn halten.“ Das gehe gar nicht, sagt er. „Die Kolleginnen und Kollegen arbeiten hart und haben ein Recht auf die Einhaltung der tariflichen Bestimmungen.“ Er sagt auch, er kenne Fälle, in denen Arbeitnehmern auch der gesetzlich festgeschriebene Urlaub von 30 Tagen im Jahr nicht gewährt werde.

Konkret berichtet Sahin von zwei Fällen, in denen Mitarbeiter nur zwölf statt wie vorgeschrieben 13 Euro pro Stunde erhielten. Entsprechende Lohnabrechnungen liegen unserer Redaktion vor. Die Personen, die namentlich nicht genannt werden möchten, waren bei einer Reinigungsfirma in Wuppertal und einem Gebäudeservice in Ratingen beschäftigt. Beide hätten sich an die Gewerkschaft gewandt, die laut Sahin dann entsprechende rechtliche Schritte eingeleitet habe.

Auf Anfrage unserer Redaktion beantwortete keine der Firmen die Fragen nach dem innerbetrieblichen Vorgehen, der flächendeckenden Zahlung von Mindestlöhnen oder den konkreten Fällen. Von der Reinigungsfirma hieß es lediglich, der Fall sei „längst erledigt“.

Solche Probleme seien keine Einzelfälle, so Sahin. Ein Grund dafür: In der Branche seien viele Menschen beschäftigt, die zum Teil aufgrund eines Migrationshintergrundes eine große Sprachbarriere hätten und im Zweifel nicht vertraut genug mit den gesetzlichen Bestimmungen seien. Manche Betriebe würden das ausnutzen und weniger Lohn zahlen als vorgeschrieben. „Die Auftraggeber sollten sich genau anschauen, an welchen Dienstleister sie die Aufträge vergeben. Tarifgebundene Betriebe mit Betriebsräten sollten bevorzugt werden, denn in diesen Betrieben kommt es eher seltener zu solchen Ungerechtigkeiten“, so der Gewerkschafter.

Er fordert, die Rechte der Beschäftigten zu stärken. Zudem sei eine bessere Aufklärung über Arbeitnehmerrechte angebracht, am besten immer mehrsprachig und in Zusammenarbeit mit den Gewerkschaften. „Auch mehr Personal für die Finanzkontrolle wäre wichtig, um gegen Schwarzarbeit vorgehen zu können“, sagt Sahin.

Er halte den Mindestlohn in der Branche für wichtig, die Einigung sei ein Kompromiss gewesen, die aber eine deutliche Steigerung der Löhne bedeute. Durch die Inflation sei es aber trotzdem für viele Beschäftigte in der Branche schwierig, mit ihrem Lohn auszukommen. Nicht wenige müssten zusätzliche staatliche Hilfen beziehen oder neben einem Vollzeitjob einen weiteren Minijob annehmen.

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