Düsseldorf Gericht will Tod von Hund klären

Düsseldorf · Der Zwergspitz wurde grausam misshandelt. Der Angeklagte leugnet die Tat.

Den grausamen Tod eines Hundes will das Amtsgericht Düsseldorf jetzt genau aufklären. Vor rund einem Jahr hatte eine Düsseldorferin (38) ihren fünf Jahre alten Zwergspitz-Rüden "Filou" für einen Tag in die Obhut ihres Freundes (39) gegeben - und am nächsten Morgen war der kleine Hund tot. Gestorben an massiven inneren Verletzungen, sagten Tierärzte. Zudem war dem Minispitz die Rute abgerissen worden. Doch der Hundesitter will dafür nicht verantwortlich sein, wehrte sich gestern empört gegen die Anklage wegen Tierquälerei: "Ich habe keine Schuld!" Was wiederum das Frauchen von "Filou" empörte: "Das kann er mir doch nicht erzählen, der gehört ins Gefängnis!"

In seiner Unschuldsbeteuerung hat der Angeklagte nun mehrere Zeugen dafür benannt, dass es dem kleinen Spitz schon am Vortag nicht gut gegangen sei. Als er das Tier morgens bei der Freundin abgeholt und dann den ganzen Tag betreut habe, sei "Filou" zwar noch munter und gesund gewesen. Er könne sich die Verletzungen des kleinen Hundes nicht erklären - aber als er "Filou" am Abend zu Frauchen zurückgebracht habe, sei das Tier plötzlich apathisch gewesen.

Der Angeklagte, der sich als tierlieb beschreibt, hat dann zwar 450 Euro für die letztlich erfolglose Tierarzt-Behandlung von "Filou" übernommen - aber nicht als Schuldeingeständnis, sondern weil Frauchen kein Geld dafür hatte.

Seit dem Tod des Hündchens ist das Paar getrennt, der Angeklagte gab auch an, er sei von Bekannten der Ex-Freundin später "quer über die Straße als Hundemörder beschimpft" worden. Dabei habe er sich nichts vorzuwerfen. Auch habe er zu dem Hund kein schlechtes Verhältnis gehabt, nur mal moniert, dass "Filou" nicht stubenrein gewesen sei. "Der Hund hatte Angst vor ihm", erklärte dagegen die 38-jährige Ex-Freundin gestern mit Tränen in den Augen. "Er hat sich doch nur in die Hose gemacht, wenn er ihn gesehen hat!"

Welche Version näher an der Wahrheit liegt, will das Gericht demnächst mit allen Zeugen und Gutachtern klären. Dem Angeklagten drohen bei einer Verurteilung bis zu drei Jahre Gefängnis.

(wuk)
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