Aachen Gericht verhandelt Garzweiler-Klagen

Aachen · Am 4. Juni geht es in Karlsruhe um den rheinischen Braunkohle-Tagebau.

Stefan Pütz will sich nicht vertreiben lassen. Doch die Bagger rücken näher. Viele haben den Ort schon verlassen, niemand will in einem sterbenden Dorf übrig bleiben. Pütz hat das alles mal als "bitteres Unrecht" bezeichnet – als er noch Interviews gab. Er klagt gegen die drohende Enteignung wegen des fortschreitenden Braunkohle-Tagebaus Garzweiler bis zum Bundesverfassungsgericht (1 BvR 3139/08) und beruft sich auf das Grundrecht, seinen Wohnsitz frei wählen zu dürfen. Zur Verhandlung am 4. Juni will er mit seiner Frau nach Karlsruhe kommen.

Der Tagebau Garzweiler liegt südlich von Neuss und erstreckt sich laut Planung über 48 Quadratkilometer. "Bergrecht bricht Grundrecht", heißt es. Das Grundrecht auf Eigentum sieht jedoch auch der Bund für Umwelt und Naturschutz in Nordrhein-Westfalen (BUND) verletzt. Die Umweltschützer hatten eine Obstbaumwiese im Tagebaufeld. Sie wurden enteignet. Der BUND hat ebenfalls Beschwerde gegen den Tagebau eingelegt.

Im Rheinland müssen laut BUND noch 7000 Menschen wegen des Tagebaus wegziehen, davon 4800 im Bereich Garzweiler. "Es ist ja noch nicht einmal ein Drittel des Tagebaus realisiert. Für den weiteren Abbau kann das gravierende Folgen haben", sagt BUND-Geschäftsleiter Dirk Jansen. "Es geht darum festzustellen, dass die Vorschriften des Bundesberggesetzes verfassungswidrig sind und nicht anerkannt werden durften", so der Anwalt beider Kläger, Dirk Teßmer.

Ohne Enteignungsrecht würde der Tagebau "früher oder später" stoppen müssen. RWE sagt, das Bergrecht entspreche nationalem und europäischem Recht.

(dpa)
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