Gericht stoppt Abriss von Siedlung

Duisburg/Hamm (dpa) Die Stadt Duisburg hat mit ihrem Sanierungsplan für den Stadtteil Bruckhausen – dort soll ein Grüngürtel entstehen – einen Dämpfer erhalten. Das Oberlandesgericht in Hamm gab gestern bekannt, dass die Art und Weise, wie die Stadt Grundstücke übernehme, nicht rechtens sei (Az.: I-16 U 6/11). Mehr als 100 Eigentümer sind betroffen.

Die Stadt hat bislang Grundstücke über ein Umlegungsverfahren den Eigentümern abgenommen – ein Verfahren ähnlich der Enteignung. Bei der Umlegung muss aber nicht nur das Allgemeinwohl, sondern auch das des Eigentümers gewahrt werden. Das ist in Duisburg demnach nicht erfolgt.

Im konkreten Fall hatte die Eigentümerin eines Wohn- und Geschäftshauses gegen die Stadt geklagt und auch in zweiter und letzter Instanz Erfolg gehabt. Der Anwalt der Frau erklärte, die Familie sei auf das Haus angewiesen. Derzeit werde aber noch mit der Stadt weiterverhandelt. Der Anwalt Daniel Schmidt räumte ein, dass die Stadt noch zum Instrument der Enteignung greifen könne.

Nach Angaben der Stadtverwaltung mussten 98 bebaute Grundstücke erworben werden. Dazu sei eine Geldabfindung zum Verkehrswert angeboten worden, auf Wunsch stattdessen auch ein selbst ausgesuchtes Ersatzgrundstück in Duisburg. Der Verkehrswert stellt allgemein keinen sehr hohen Wert dar. Insgesamt seien, so die Stadtverwaltung, von den 98 Grundstücken inzwischen 76 in das Eigentum der Stadt übertragen worden. Ob sich die Betroffenen, die ihr Grundstück abgegeben haben, nachträglich noch erfolgreich zur Wehr setzen können, hänge auch von Verjährungsfristen ab, teilte das Gericht mit. Die ersten Abrissarbeiten für den zehn Hektar großen Grüngürtel hatten bereits vor drei Jahren begonnen.

(RP)
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