Gericht: Polizistin durfte verletzte Katze erschießen

Wuppertal (dpa). Der Todesschuss auf eine schwer verletzte Katze bleibt für eine Polizistin ohne juristische Folgen. Die Staatsanwaltschaft Wuppertal stellte ihre Ermittlungen ein.

Der Polizistin sei kein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz anzulasten, teilte ein Behördensprecher mit. Gegen die Frau war eine Flut von Strafanzeigen eingegangen. Die Katze war an Heiligabend "übelst zugerichtet" und zwischen einem Pfahl und einer Hauswand eingeklemmt gefunden worden. Als das Tier der Polizei übergeben wurde, habe es "furchtbar gelitten", sagten die Ermittler. Die Polizeistreife habe vergeblich versucht, einen tiermedizinischen Notdienst zu erreichen. Auf dem Weg in ein Tierheim habe die Katze Krämpfe bekommen. Die Beamtin habe die Katze dann mit einem Kopfschuss von ihren Leiden erlöst.

(RP)
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