Streit um Maskenpflicht beim Parteitag Gleiches Recht für alle – auch für die AfD

Meinung | Kalkar · Das OVG in Münster hat die Klage der AfD gegen die strenge Maskenpflicht auf ihrem Parteitag abgelehnt. Alles andere wäre ein fatales Signal. Die Corona-Regeln müssen für alle gelten – gerade bei Ausnahmen, die ohnehin schon hoch riskant sind.

 Der AfD-Parteitag in Kalkar wird stattfinden - die 600 Delegierten müssen dabei ihre Masken auch am Sitzplatz tragen.

Der AfD-Parteitag in Kalkar wird stattfinden - die 600 Delegierten müssen dabei ihre Masken auch am Sitzplatz tragen.

Foto: dpa/Karl-Josef Hildenbrand

Es ist eine Veranstaltung mit Hotspot-Potenzial. Nicht nur weil 600 bis 800 Menschen aus ganz Deutschland in geschlossenen Räumlichkeiten zusammentreffen, sondern auch, weil es AfD-Mitglieder und -Anhänger sind, die sich da am Samstag und Sonntag in Kalkar am Niederrhein versammeln. Auf Parteitagen wird wild debattiert, auf AfD-Parteitagen ganz besonders. Parteifreunde aus Nord und Süd sehen sich sonst selten, wollen sich austauschen. All das wäre in Zeiten der Corona-Pandemie eine toxische Mischung. Dass die AfD auch noch Klage gegen die Maskenpflicht auf ihrem Parteitag eingereicht hatte, „spricht für sich schon Bände“, sagte die Bürgermeisterin von Kalkar, Britta Schulz diese Woche. Es widerspricht überhaupt jeder Vernunft, an so einer Präsenzveranstaltung festzuhalten, während sich täglich noch immer mehr als 20.000 Menschen mit dem gefährlichen Virus infizieren und täglich mehrere Hundert mit oder an Corona sterben.