Gericht erlaubt zwei Betten im Protest-Zelt

Die Flüchtlingsaktivisten, die auf dem Johannes-Rau-Platz eine Dauermahnwache eingerichtet haben, dürfen jetzt auch dort übernachten. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) hat eine erstinstanzlich bestätigte Entscheidung des Düsseldorfer Polizeipräsidenten kassiert, wonach die Mahnwache nicht mit Schlafstellen ausgestattet werden sollte. Jetzt dürfen zwei Betten mit je zwei Matratzen als "Kundgebungsmittel" eingesetzt werden.

Die Demonstranten hatten ursprünglich ein Protestcamp auf dem Johannes-Rau-Platz einrichten wollen, um auf die teils desolate Unterbringung von Flüchtlingen in der Bundesrepublik aufmerksam zu machen. Gegen das als Schikane bezeichnete Verbot durch den Polizeipräsidenten hatten sie geklagt, in erster Instanz jedoch verloren. Das OVG hatte zunächst die Zwei-Bett-Regelung als Vergleich vorgeschlagen. Aktivisten-Anwalt Marcel Keienborg wertete dies als Erfolg seiner Mandanten. "Der Vergleich siedelt das Schutzinteresse der Demonstranten über den ordnungsrechtlichen Belangen an." Polizeipräsident Herbert Schenkelberg dagegen lehnte den Vergleich ab. Er wolle eine förmliche und grundsätzliche Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts, erklärte er.

Knapp zwei Stunden nach Ende der Vergleichsfrist verkündete das OVG dann seinen Beschluss, der ausschließlich für das bis 6. August angemeldete Flüchtlingscamp gilt. Danach darf die Mahnwache ab sofort ein Neun-Quadratmeter-Zelt (bisher 6,25 Quadratmeter) aufbauen, auf den beiden gestatteten Betten dürften "gegebenenfalls zwei Teilnehmer" der Demo schlafen.

Er sei froh, dass das Gericht ausdrücklich auch weiterhin die Errichtung eines Protest-Camp nicht gestattet habe, sagte Schenkelberg. Er sei allerdings enttäuscht, dass der Senat auf die grundsätzlichen Fragen nicht eingegangen sei. "Ich hatte mir davon für künftige Anmeldungen von Versammlungen Rechtssicherheit erhofft."

Auf dem Johannes-Rau-Platz wurde der Beschluss dagegen als Sieg begrüßt.

(RP)
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