Wegen Betrugs verurteilt „Führerscheinkönig“ muss für mehr als vier Jahre ins Gefängnis

Detmold · Zahlreiche Autofahrer soll er übers Ohr gehauen haben, denen zuvor der Führerschein entzogen worden war: Jetzt wurde der selbsternannte „Führerscheinkönig“ von Detmold wegen Betruges zu mehr als vier Jahren Haft verurteilt.

 Rolf Herbrechtsmeier in seinem Auto (Archiv).

Rolf Herbrechtsmeier in seinem Auto (Archiv).

Foto: dpa/David Inderlied

Der selbsternannte „Führerscheinkönig“ von Detmold muss für vier Jahre und drei Monate ins Gefängnis. Das Landgericht Detmold verurteilte den 52-jährigen Rolf Herbrechtsmeier am Mittwoch wegen Betruges in 37 Fällen und versuchten Betruges in neun Fällen. Der Vorwurf der Steuerhinterziehung wurde fallen gelassen. Seine Ehefrau (44) kam mit einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten davon.

Damit blieb das Gericht unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die fünf Jahre und drei Monate Haft gefordert hatte. Herbrechtsmeiers Anwälte hatten sich für einen Freispruch ausgesprochen. Der Verurteilte kündigte nach dem Urteil auf dem Gerichtsflur an, in Revision zu gehen.

Laut den Ermittlungen von Staatsanwaltschaft und Polizei soll Herbrechtsmeier tausendfach dabei geholfen haben, dass Autofahrer, denen in Deutschland der Führerschein entzogen wurde, einen Ersatz im EU-Ausland bekommen. Zahlreiche Kunden aus dem ganzen Bundesgebiet aber gingen laut Anklage trotz geleisteter Zahlungen leer aus. Nach Ansicht des Gerichts konnten dem „Führerscheinkönig“ Betrug und versuchter Betrug in 46 Fällen nachgewiesen werden.

Damit geht ein Mammut-Verfahren am Landgericht Detmold zu Ende, das im Dezember 2019 begonnen hatte. Dem Prozess gingen jahrelange Ermittlungen voraus. Die Anklage umfasste 188 Seiten und listete über 1000 Zeugen auf. Allein die Anklageverlesung mit den zahlreichen Namen der Opfer dauerte fast zwei Stunden.

Der Prozess war mehrmals unterbrochen worden. Zweimal hatten die Anwälte mit Hilfe von psychiatrischen Gutachtern versucht, Herbrechtsmeier für verhandlungs- und schuldunfähig zu erklären. Einmal wegen einer vermeintlichen Hirnschädigung, einmal wegen des großen Alkoholkonsums des Angeklagten in den zurückliegenden Jahren. Beide Versuche scheiterten. Der gerichtlich bestellte Gutachter bescheinigte dem Führerscheinkönig, voll schuldfähig zu sein.

Bereits am Anfang musste der heute 52-Jährige einen seiner Anwälte austauschen. Der Verteidiger hatte vor Jahren einen Kunden von Herbrechtsmeier vertreten. Das wäre laut Strafgesetzbuch ein sogenannter Parteiverrat. Rechtsanwälte dürfen in der derselben Sache nicht beiden Seiten dienen.

Im Prozess selber lieferte sich Herbrechtsmeier immer wieder Wortduelle mit der Staatsanwaltschaft. Auch vor dem Urteil kam es noch zu heftigen Ausbrüchen des 52-Jährigen, der die Vorwürfe bis zuletzt bestritt.

Herbrechtsmeier hatte sich vor dem Prozess gegenüber zahlreichen Medien und TV-Kameras als Dienstleister für Autofahrer dargestellt. Von der Staatsanwaltschaft fühlte er sich zu Unrecht verfolgt. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat bereits 2012 den Führerschein-Tourismus deutscher Verkehrssünder eingeschränkt.

(rls/dpa)
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