Düsseldorf Fast 200 Ehen mit Minderjährigen

Düsseldorf · Die Zahl der verheirateten minderjährigen Flüchtlinge ist enorm gestiegen.

Der Fall einer 15-jährigen Syrerin und ihres 21-jährigen Ehemannes sorgt in Bayern für Zündstoff. Die beiden sind 2015 nach Deutschland gekommen und seitdem ein Fall für die Justiz. Ein Familiengericht hat entschieden, dass sie nicht zusammenleben dürfen - um das Mädchen, das nach dem Scharia-Recht verheiratet ist, zu schützen. Das Oberlandesgericht Bamberg hob dieses Urteil auf. Nun muss der Bundesgerichtshof in Karlsruhe entscheiden.

Kinderehen unter Flüchtlingen standen lange nicht auf der Agenda der Politik, bemängelt Birgit Naujoks, Geschäftsführerin des Flüchtlingsrates NRW. Das NRW-Justizministerium schätzt die Zahl der registrierten Fälle in NRW auf knapp 200.

Wie man mit den verheirateten Minderjährigen künftig umgehen will, ist auch Thema der Justizministerkonferenz, die derzeit in Nauen bei Berlin tagt. NRW-Justizminister Thomas Kutschaty (SPD) fordert eine Neuregelung. Entschieden werden müsse, ob diese Ehen für ungültig erklärt werden, wenn ein oder beide Ehepartner minderjährig sind, sagte ein Sprecher des NRW-Justizministeriums. Das habe auch Auswirkungen darauf, ob ein Mann seine minderjährige Ehefrau nach Deutschland holen könne.

"Wenn Jugendliche oder Kinder verheiratet werden, beruht der Wille zum Eheschluss nur in seltensten Fällen auf Liebe", sagt Kutschaty. Erzwungene Ehen und Heiratshandel mit Minderjährigen dürften in Deutschland keine Anerkennung finden. "Wir müssen deshalb gerade bei Ehen, die in Krisenregionen geschlossen worden sind, genauer hinsehen." Auf der Justizministerkonferenz werde er sich für die Einberufung einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe einsetzen, die die rechtlichen Regelungen zur Anerkennung ausländischer Ehen auf den Prüfstand stellt, wenn ein Teil noch minderjährig ist. Bislang seien die Behörden komplett überfordert, sagt Myria Böhmecke von Terre des femmes.

Laut der Hilfsorganisation SOS-Kinderdörfer weltweit seien vor dem Krieg in Syrien bei 13 Prozent aller Hochzeiten einer oder beide Ehepartner jünger als 18 Jahre gewesen. Derzeit seien es 51 Prozent. Der Flüchtlingsrat NRW warnt vor einer generellen Verteufelung dieser Ehen, weil das Heiratsalter in diesen Ländern anders sei. "Wichtig ist es herauszufinden, ob die Ehe freiwillig geschlossen wurde", so Naujoks.

In der Praxis werde solch eine Ehe in Deutschland erst einmal nicht anerkannt. Die Kinderbräute gelten als unbegleitete Minderjährige und werden dem Jugendamt übergeben. Es besteht kein Recht auf eine gemeinsame Unterkunft. "Hier brauchen wir eine Einzelfallentscheidung", sagt Naujoks.

(jnar)
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