Unschuldig inhaftierter Syrer starb Zweifel an Ursache für Zellenbrand in Klever JVA

Düsseldorf · Nach dem Tod eines syrischen Häftling in der JVA Kleve hat ein Experte massive Zweifel an dem bereits gefertigten Brandgutachten geäußert. Der Brand könne sich nicht wie beschrieben zugetragen haben.

JVA Kleve: Feuer in Gefängnis-Zelle - Feuerwehr löscht Brand
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Feuer in Gefängnis in Kleve - Elf Personen verletzt

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Foto: Evers, Gottfried (eve)

Im Fall des unschuldig inhaftierten Syrers, der in seiner Zelle verbrannte, sieht die Opposition neue Ungereimtheiten. „Es gibt keine Stelle in der Geschichte von Amad A., die stimmig ist“, sagte Stefan Engstfeld, rechtspolitischer Sprecher der Grünen-Fraktion im Landtag, mit Blick auf ein Gutachten, das vom ARD/WDR-Magazin „Monitor“ in Auftrag gegeben wurde. Darin ziehen Brandschutz-Experten in Zweifel, dass sich der Brand so ereignete, wie es die Justizbehörden nach ihren bisherigen Erkenntnissen schildern. „Der Brand ist so, wie er von der Staatsanwaltschaft beschrieben wird, nicht möglich“, wird in dem TV-Bericht der Brandexperte Korbinian Pasedag vom Institut für Brand- und Löschforschung in Dippoldiswalde zitiert. Die Gutachter stützen sich dabei auf die Angaben in einem Bericht des NRW-Justizministeriums. Für den SPD-Innenexperten Sven Wolf unterstreicht dieses neuerliche Gutachten, dass lückenlose Aufklärung dringend geboten ist: „Ansonsten werden sich Verschwörungstheorien verbreiten“, sagte Wolf.

Der Düsseldorfer Landtag hatte sich in der vergangenen Woche auf Antrag der Opposition mit den Stimmen von CDU und FDP bei Enthaltung der AfD auf einen Untersuchungsausschuss verständigt, der die Vorgänge um den Tod des Syrers aufklären soll. Amad A. war Anfang Juli festgenommen und mit einem straffälligen Mann aus Mali verwechselt worden, obwohl weder Fingerabdrücke, Name, Hautfarbe oder Nationalität übereinstimmten. In der Justizvollzugsanstalt Kleve hatte er am 17. September seine Zelle in Brand gesteckt und war an den Folgen gestorben.

In dem Bericht von Justizminister Peter Biesenbach (CDU) heißt es, der von der Staatsanwaltschaft beauftragte Sachverständige habe festgestellt, dass der Brand in Haftraum 143 auf der unteren Liegefläche des Etagenbettes ausbrach. Demnach soll Amad A. Bettzeug auf der Matratze aufgeschichtet haben. Nach Einschätzung des Sachverständigen wurde der Brand wenige Minuten nach 19 Uhr entzündet. Als Amad A. die Rufanlage um 19.19.10 Uhr ausgelöst habe, hat es demnach bereits circa 15 Minuten bei geschlossenem Fenster gebrannt, ohne dass sich der Syrer bemerkbar gemacht hätte. Die Rufmeldung und das Öffnen des Fensters seien fast zeitgleich erfolgt.

Diese Version ziehen die von „Monitor“ befragten Experten in Zweifel: „Aufgrund der fehlenden Ventilationsbedingungen in dem Haftraum in den 15 Brandminuten bis zu der Öffnung des Haftfensters ist ein Brandverlauf wie beschrieben nicht möglich." Bei einem derart starken Brand, wie dort beschrieben, sei es zudem sehr schwer nachvollziehbar, dass die Person nach einer Viertelstunde noch so weit handlungsfähig war. „Ich würde eher erwarten, dass die Person dann längst bewusstlos ist", sagte demnach der Frankfurter Rechtsmediziner Marcel A. Verhoff. Die Frage ist von Bedeutung, weil es darum geht, ob Amad A. bei einem früheren Einschreiten der JVA-Bediensteten noch hätte gerettet werden können. Das Justizministerium wollte sich nicht äußern und verwies auf die laufenden Ermittlungen.

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