Mönchengladbach Fach Religion: Türken werben für Abmeldung

Mönchengladbach · Der Verweis der neunjährigen Muslimin Zeynep von einer evangelischen Grundschule in Mönchengladbach hat erste Folgen. Die Klage des Vaters, der seine Tochter vom evangelischen Religionsunterricht abmelden wollte, liegt zwar noch beim Verwaltungsgericht, dafür handelte jetzt der Türkische Elternverein. Er lässt 5000 Formulare zur Abmeldung vom Religionsunterricht drucken und auslegen. "Die ausgefüllten Bögen können Eltern, die es wollen, sofort bei der Schulanmeldung ihrer Kinder abgeben", sagt Levent Ulus, Geschäftsführer des Mönchengladbacher Elternvereins. Damit könnten spätere Konflikte mit der Schule von vornherein vermieden werden. Ulus und seine Mitstreiter glauben, dass etliche muslimische Kinder gegen den Willen ihrer Eltern an das christliche Glaubensbekenntnis herangeführt werden. "Viele Familien haben sich bisher nicht gemeldet, weil sie Nachteile für ihre Kinder befürchteten."

Nach Bekanntwerden des Vorfalls haben bereits 15 weitere Familien Abmeldungen vom Religionsunterricht beim Elternverein eingereicht. Weitere türkische Eltern in anderen Städten könnten dem Beispiel folgen, meint die Vorsitzende des Elternvereins NRW, Regine Schwarzhoff. Dass muslimische Eltern auf eine Anmeldung an Bekenntnisschulen verzichten werden, glaubt sie indes nicht. "Häufig wird an diesen Schulen guter Unterricht gemacht", sagt sie.

Das Argument, muslimische Eltern könnten ihre Kinder doch auf Gemeinschaftsgrundschulen anmelden, wenn sie mit der christlichen Erziehung nicht einverstanden seien, hat Ulus schon häufig gehört. Allerdings sind fast die Hälfte aller Grundschulen in Gladbach Bekenntnisschulen, und der Anteil von Kindern mit Migrationshintergrund ist hoch. "Würden alle muslimischen Kinder Gemeinschaftsgrundschulen besuchen, läge der Ausländeranteil schnell bei 60 Prozent. Das würde eine Integration nicht gerade fördern", sagt Ulus.

Eine Abmeldung vom Religionsunterricht von Bekenntnisschulen ist rechtlich möglich, sagt eine Sprecherin des Schulministeriums. In diesem Fall müsse die Schule ihre Aufsichtspflicht wahren und für eine Betreuung sorgen.

(RP)
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