Ehrenkodex für Düsseldorfer Rat?

Stadträte und Bezirksvertreter im Kölner Rathaus verpflichten sich, einen Ehrenkodex und einen Leitfaden einzuhalten. Damit soll – nach einer Reihe von Skandalen – Korruption eingedämmt werden. Bei den Fraktionen in der Landeshauptstadt stößt dieses Modell auf ein positives Echo.

Seit Inkrafttreten des Korruptionsbekämpfungsgesetzes in NRW 2005 sind alle Mitglieder von Stadträten, Ausschüssen und Bezirksvertretungen verpflichtet, Nebentätigkeiten dem Stadtoberhaupt zu melden und teils zu veröffentlichen: Dazu gehören Beruf und Beratertätigkeiten, Mitgliedschaften in Kontrollgremien und Funktionen in Vereinen. Im Düsseldorfer Rat haben bis auf zwei Mitglieder der Freien Wähler und einem der Linksfraktion alle Ratsleute mehr oder weniger ausführliche Angaben gemacht.

Das Kölner Rathaus geht über diese gesetzlichen Vorgaben hinaus: Seit 2004 müssen alle Ratsmitglieder einen Ehrenkodex unterschreiben. Darin verpflichten sie sich zum Beispiel keine unangemessenen Sachgeschenke anzunehmen, Informationen gemäß der Gemeindeordnung geheim zu halten, geschäftliche Beziehungen mit der Stadt und Stadttöchtern oder andere Interessenkollisionen anzuzeigen. Sie versprechen auch, "im beruflichen und geschäftlichen Leben" keinen Hinweis auf die Mitgliedschaft im Rat zu geben.

Freikarten und Geschenke

Noch deutlicher ist ein Leitfaden, den der Kölner Stadtrat am 29. Oktober 2009 einstimmig beschlossen hat. Neben Regelungen zu Dienstreisen, Beraterverträgen und Geldspenden geht es auch um Einladungen, Freikarten und Geschenke.

Einladungen seien zurückhaltend anzunehmen und auf mögliche Abhängigkeiten zu prüfen. Als obere Wertgrenze sind 100 Euro gesetzt, Bewirtungen, die diese Summe überschreiten, müssen dem Ältestenrat angezeigt werden. Freikarten anzunehmen, sei zulässig – sofern sie mit der konkreten Funktion des Ratsmitglieds in unmittelbarem Zusammenhang stehen oder weniger als 50 Euro wert sind. Geldgeschenke sind grundsätzlich verboten, Sachgeschenke nur bis zum Wert von 50 Euro erlaubt. Überwacht wird all das von einem Ältestenrat, dem die Rathaus- und Fraktionsspitzen angehören und dem ein beauftragter Notar vorsitzt. Das Gremium tagt viermal im Jahr – unabhängig davon, ob es einen akuten Anlass gibt oder nicht.

Ein Modell für Düsseldorf? "Ich finde das spannend, weil es Selbstverständlichkeiten sind, die im politischen Alltag jedoch leicht in Vergessenheit geraten", sagt FDP-Fraktionschef Manfred Neuenhaus. Die Regelmäßigkeit, mit der der Ältestenrat tage, betone die Normalität. "Niemandem wird als Generalverdacht unterstellt, er wolle betrügen", so der Liberale. Vielmehr werde deutlich gemacht, an welchen Stellen die ehrenamtlichen Politiker aufpassen müssten. Er werde seiner Fraktion vorschlagen, etwas Ähnliches einzuführen.

Andreas Hartnigk (CDU) hat keine Bedenken, mit seiner Fraktion darüber zu diskutieren. Vom Grundsatz her seien Kodex und Leitfaden zu begrüßen, "jedoch setze ich hinter einige Punkte Fragezeichen". So müssten etwa Aufsichtsratsmandate mit dem Ausscheiden aus dem Rat nicht – wie im Kölner Kodex verlangt – aufgegeben werden. "Wenn jemand auf dem Gebiet kompetent ist, kann er auch als sachkundiger Externer im Gremium bleiben." Die Wertgrenze von 100 Euro bei Bewirtungen hält Hartnigk für zu niedrig, die Freikarten-Regelung für zu restriktiv.

SPD-Fraktionschef Markus Raub steht dem Kodex aufgeschlossen gegenüber und will das Thema mit seiner Fraktion diskutieren, sagt aber auch: "Ich sehe in Düsseldorf dafür keine zwingende Notwendigkeit." Ähnlich argumentiert SPD-Parteichef Andreas Rimkus: Seiner Ansicht nach reichen die im Düsseldorfer Stadtrecht verankerten Verhaltensregeln für kommunale Mandatsträger (s. Infokasten) aus.

Grünen-Fraktionschef Norbert Czerwinski geht der Kodex hingegen nicht weit genug. Er plädiert dafür, analog zur freien Wirtschaft auch bei ehrenamtlichen Ratsmitgliedern die Zahl von Aufsichtsratssitzen zu beschränken. Bei beruflichen Verknüpfungen sollten sich Ratsmitglieder bei Abstimmungen enthalten. "Zudem sollten sich die Fraktionen verpflichten, auf die Einhaltung der Regeln in ihren Reihen zu achten und Mitglieder gegebenenfalls auszuschließen."

(RP)
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