Ruppichteroth/Bonn Ehepaar soll Frau gequält haben

Ruppichteroth/Bonn · Nur die Ehefrau muss sich vor Gericht verantworten - ihr Mann ist gestorben.

Schon auf dem Weg zum Gerichtssaal versteckt sich die Frau, der so Ungeheuerliches vorgeworfen wird, vor den Kameras: Die 29-Jährige hat die dunkle Kapuze tief ins Gesicht gezogen und hält sich einen Aktenordner vor, bis die Fotografen und Kameraleute den Saal verlassen haben. Die Angeklagte und ihr Ehemann sollen in ihrem Haus in Ruppichteroth eine junge Frau monatelang eingesperrt, misshandelt und sexuell missbraucht haben. Da der 48-jährige Ehemann Ende 2017 verstarb, sitzt seine Frau nun allein vor der 3. Großen Strafkammer des Bonner Landgerichts.

Ursprünglich hatte die Anklage gegen das Ehepaar, das für sein ehrenamtliches Engagement bekannt war, neun Fälle aufgelistet, die von August 2013 bis Februar 2014 passiert sein sollen: gefährliche Körperverletzung, sexuelle Nötigung, Vergewaltigung und Freiheitsberaubung. Die 29-Jährige muss sich nun nur noch in zwei Punkten verantworten: gemeinschaftlicher schwerer sexueller Missbrauch mit ihrem Mann in einem Fall sowie schwerer sexueller Missbrauch, den sie alleine begangen haben soll.

Die Details, die Staatsanwältin Telje Müllenbach nennt, sorgen erkennbar für Entsetzen im Zuschauerraum. Die Frau soll laut Anklage dabei gewesen sein, als ihr Ehemann eine damals 23-Jährige mit Gewalt dazu zwang, sich in die Badewanne zu setzen, und demütigende, sexuelle Handlungen an ihr vornahm. Ein zweites Mal soll die Angeklagte dies ohne ihren Mann getan haben.

Regungslos verfolgt die 29-Jährige die Anklageverlesung, wirkt jedoch sehr aufmerksam, macht sich Notizen und tauscht sich mit ihrem Verteidiger aus. Sonst schweigt sie. Sie wolle sich, so erklärt ihr Anwalt, möglicherweise am nächsten Prozesstag äußern - und dann auch zu den Vorwürfen, die ihrem verstorbenen Mann gemacht worden seien. Schon im Vorfeld hatte das Paar alle Vorwürfe bestritten.

Allerdings wurden beide im Zusammenhang mit dem Fall der jungen Frau bereits im Mai 2015 vom Amtsgericht Siegburg wegen Freiheitsberaubung zu Geldstrafen verurteilt: Nachdem der jungen Frau einmal die Flucht gelungen war, hatte das Paar sie auf offener Straße in Sankt Augustin unter Drohungen festgehalten und entführt, was von Zeugen beobachtet worden war.

Die zentrale Frage in diesem Prozess lautet nun: Sagt das heute 27-jährige Opfer die Wahrheit? Einem vorläufigen Glaubwürdigkeitsgutachten zufolge basieren ihre Angaben auf tatsächlich Erlebtem. Und auch die Zeugen, die an diesem ersten Tag gehört werden, haben keinen Zweifel daran, dass die junge Frau Furchtbares mitgemacht hat. Die Pflegemutter, die die Tochter einer Alkoholikerin seit Jahren kennt und betreut, schildert im Zeugenstand, wie sehr diese sich nach den Vorfällen verändert hat: Sie habe sich nicht mehr allein vor die Tür getraut, massiv unter Angstzuständen gelitten und bei ihr im Zimmer schlafen wollen.

(RP)
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