Corona-Regeln in NRW Blumenhändler dürfen öffnen, Buchhändler nicht

Düsseldorf · Das Gesundheitsministerium hält das Infektionsrisiko in Buchhandlungen für höher als beim Floristen. Bücher könnten außerdem leichter verschickt werden als Pflanzen.

 Ein Händler in Frankfurt bietet an, Bücher nach Hause zu liefern.

Ein Händler in Frankfurt bietet an, Bücher nach Hause zu liefern.

Foto: dpa/Frank Rumpenhorst

Ein Gang durch die gewohnten Einkaufsstraßen kann in diesen Tagen verwirren. Nicht nur, weil man dort beinahe alleine unterwegs ist. Nein, auch weil es willkürlich erscheint, welcher Lieblingshändler öffnen, welcher schließen muss. Der Buchhändler, der einen mit Lektüre versorgen könnte, hat zu, der Blumenhändler darf seit Montag wieder aufsperren. Die Händler selbst sind nicht weniger irritiert als die Kunden. Floristen haben in der vergangenen Woche zunächst schließen müssen, ihre Blumen teilweise abverkauft oder verschenkt. Nun, da die Corona-Schutzverordnung, ein schnödes Papier von sechs Seiten, in Kraft ist, dürfen die Blumenläden in Nordrhein-Westfalen wieder öffnen – unter Einhaltung von Auflagen (beispielsweise Hygiene und Abstand). Nachfrage beim Gesundheitsministerium: Ergibt das Sinn?

Die kurze Antwort von dort: Ja. Buchhandlungen laden nach Einschätzung der Landesregierung zum Verweilen ein. Kunden hielten sich dort deutlich länger auf als beim Floristen. Zudem: „Im Buchhandel ist das Risiko sogenannter Kontakt­infektionen über das Berühren von Büchern oder Blättern in Büchern nicht effektiv zu vermeiden“, heißt es aus dem Ministerium. Auch da sei das Risiko beim Floristen des Vertrauens geringer, da nicht jeder Kunde jede Pflanze anfasse. „Infektionsschutzmaßnahmen können einfacher umgesetzt werden“, sagte eine Sprecherin. Bei der Entscheidung, wer öffnen darf und wer nicht, habe die Landesregierung auch erwogen, dass Buchhandlungen einfacher auf Versandhandel umstellen könnten als Floristen.

(her)
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