Corona-Pandemie NRW will mit „Gelber Ampel“ neuen Lockdown verhindern

Düsseldorf · Um einen neuen Lockdown frühzeitig verhindern zu können, führt NRW ein Ampel-System für die Infektionslage ein. Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann hat erklärt, was das für die Bürger künftig bedeutet.

 Karl-Josef Laumann (CDU), Gesundheitsminister von Nordrhein-Westfalen, hat ein neues Konzept eines Mini-Lockdowns vorgestellt, um bei steigenden Infektionszahlen zielgenauer reagieren zu können.

Karl-Josef Laumann (CDU), Gesundheitsminister von Nordrhein-Westfalen, hat ein neues Konzept eines Mini-Lockdowns vorgestellt, um bei steigenden Infektionszahlen zielgenauer reagieren zu können.

Foto: dpa/Rolf Vennenbernd

Das Land Nordrhein-Westfalen will bei Corona-Ausbrüchen anstelle eines großflächigen Lockdowns auf lokale Maßnahmen setzen. Nach der am Dienstag in Kraft tretenden neugefassten Corona-Schutzverordnung soll mit betroffenen Kommunen ab einem 7-Tage-Wert von 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern über Schutzmaßnahmen gegen eine weitere Ausbreitung der Pandemie beraten werden, wie NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) am Montag in Düsseldorf erklärte. Man führe eine „gelbe Ampel“ ein, damit es erst gar nicht zu einem Lockdown komme, betonte Laumann.

Ebenfalls ab Dienstag müssen Schüler in NRW im Unterricht keine Masken mehr tragen, die Pflicht bleibt aber in den Schulgebäuden und auf dem Schulgelände bestehen, wie Schulministerin Yvonne Gebauer (FDP) bekanntgab. Die Aussetzung der Maskenpflicht werde an den Schulen unterschiedlich aufgenommen, erklärte der Lehrerverband VBE.

Die Infektionslage habe sich gegenüber der Situation von vor zwei Wochen entspannt, sagte Laumann. Die sogenannte 7-Tages-Inzidenz liege mit 8,9 in NRW inzwischen unter dem bundesweiten Wert von 9,6. Bei der neuen Corona-Schutzverordnung, die bis zum 15. September befristet ist, gebe es daher nur wenige Veränderungen, erklärte der Minister. „Wir bleiben sorgsam, ermöglichen aber auch viel an sozialem und wirtschaftlichem Leben“, betonte Laumann.

Bei Verstößen gegen die Maskenpflicht in Bussen und Bahnen können Ämter in NRW künftig ohne Vorwarnung ein Bußgeld von 150 Euro verhängen. An anderen Orten, wo das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes vorgeschrieben ist - wie etwa in Supermärkten - beträgt die Buße demnach 50 Euro.

Veränderungen enthält die neue Schutzverordnung auch für größere Veranstaltungen, wie es weiter hieß. Bei mehr als 1.000 Teilnehmern bedürfen diese künftig der ausdrücklichen Zustimmung des NRW-Gesundheitsministeriums. Werden mehr als 500 Besucher erwartet, müssen Veranstalter den Behörden nun auch Konzepte für die An- und Abreise der Gäste vorlegen. Ebenso dürften etwa in Hallen nur maximal ein Drittel der vor der Corona-Pandemie möglichen Plätze belegt werden, erläuterte der Minister.

Werden 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner binnen einer Woche in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt überschritten, beraten den Angaben zufolge künftig das Landeszentrum Gesundheit, die betroffene Kommune und die Bezirksregierung, wie der Wert nach unten gedrückt werden kann. Als mögliche Maßnahmen nannte Laumann etwa eine zeitliche Beschränkung des Alkoholverkaufs nach dem Vorbild der Stadt München, die Absage größerer Veranstaltungen oder eine Wiedereinführung der Maskenpflicht im Schulunterricht.

Zur Ankündigung einiger Schulen, nun von sich aus eine Maskenpflicht im Unterricht zu verhängen, sagte Schulministerin Gebauer, dies sei rechtlich nicht verbindlich. Schüler und Lehrer könnten aber freiwillig entscheiden, weiter einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Bis einschließlich Montag waren alle Schüler an weiterführenden Schulen in NRW verpflichtet, auch während des Unterrichts einen Atemschutz zu tragen. Die Maßnahme sei wegen sinkender Infektionszahlen nun nicht mehr nötig.

Komme es in einer Schule zu einem Verdachtsfall oder einer tatsächlichen Infektion, müssten Schulleiter unverzüglich die örtliche Gesundheitsbehörde informieren, erläuterte Gebauer. Diese entscheide dann zum Beispiel anhand von Anwesenheitslisten und Sitzplänen, ob einzelne Schüler, eine ganze Klasse oder mehrere Klassen in Quarantäne geschickt würden. Dies sei nicht Aufgabe der Schulleitungen, stellte Gebauer fest.

Der Verband Bildung und Erziehung in Nordrhein-Westfalen erklärte, die Aussetzung der Maskenpflicht im Unterricht löse an den Schulen „ein geteiltes Echo“ aus. Zwar werde die Kommunikation in den Klassen ohne Maske erleichtert, zugleich gehe ein wichtiger Schutz verloren, sagte der nordrhein-westfälische Landesvorsitzende des Lehrerverbandes, Stefan Behlau.

(özi/epd)
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