CDU: Karfreitagsruhe schützen

Der Druck auf das Ordnungsamt Düsseldorf wächst. Die CDU-Fraktion hat sich dafür ausgesprochen, dass die Behörde dafür Sorge tragen soll, dass an Karfreitag das Feiertagsgesetz eingehalten wird. "Uns geht es darum, in dieser Gesellschaft entscheidende Fragen des Glaubens wachzuhalten: die Erinnerung an das Leiden und stellvertretende Sterben Jesu Christi", sagte Fraktionschef Friedrich G. Conzen gestern. Bisher stehen rund ein Dutzend Termine in den Veranstaltungskalendern.

Um ihren Standpunkt deutlich zu machen, hatte die Union am Montagabend Ordnungsdezernent Stephan Keller (CDU) in ihre Fraktionssitzung eingeladen. Er muss der Bezirksregierung bis morgen eine Liste der Veranstaltungen vorlegen. Dazu hatte die Behörde die Stadt aufgefordert, nachdem aufgefallen war, dass in Düsseldorf an dem hohen Feiertag so viele Veranstaltungen wie in keiner anderen Stadt geplant sind.

Keller unterstrich im RP-Gespräch, die Stadt nehme die Feiertagsregelungen nicht auf die leichte Schulter. Zur Sicherheit seien in den vergangenen Tagen Veranstalter angeschrieben worden, um sie an die Gesetzeslage zu erinnern. Selbstverständlich werde es Karfreitag Kontrollen geben – so wie in den Vorjahren auch. 2010 seien 90 Veranstaltungsorte kontrolliert worden, bei 20 gab es Beanstandungen; es seien Bußgelder verhängt worden.

Nach wie vor unterschiedliche Auffassungen gibt es hinsichtlich dessen, was an Karfreitag aufgeführt werden darf. Die Stadt will Veranstaltungen zulassen, die einen "ernsten Charakter" haben, also unter anderem die Oper "Billy Budd" und das Stück "203" im Schauspielhaus. Die Bezirksregierung hatte unter Berufung auf das Feiertagsgesetz veranlasst, dass in Essen eine Opernaufführung verschoben wurde.

Experten betonen, dass der Stadt ein zwei Jahre altes Gerichtsurteil keinen Spielraum bietet. Darin hatten die Richter René Heinersdorff (Theater an der Kö) Recht gegeben: Er wollte ein Bußgeld über 1000 Euro nicht zahlen. Das hatte ihm die Stadt aufgebrummt, weil er an Karfreitag gespielt hatte. Das Gericht monierte, dass das Ordnungsamt Veranstaltungen in anderen Theatern und Clubs nicht untersagt habe. Es müsse das Prinzip der Gleichheit gelten.

Die Bedeutung von Karfreitag hatte im RP-Gespräch Nikolaus Schneider, Präses der evangelischen Kirche im Rheinland, betont. Dieser hohe Feiertag dürfe nicht übertönt und überspielt werden.

(RP)
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