Düsseldorf Betriebsrat klagt gegen Bezirksregierung

Düsseldorf · Gegen die Düsseldorfer Aufsichtsbehörde ist vor dem Arbeitsgericht Klage eingereicht worden. Der Vorwurf lautet: Die Behörde würde Betriebsratsarbeit behindern. Branchenkenner sprechen von einem beispiellosen Vorgang.

Als Marc Hessling zum ersten Mal das von der Bezirksregierung Düsseldorf an die Betreiber der Flüchtlingsunterkunft in Ratingen gerichtete Schreiben vorgelegt wird, kann er zunächst nicht glauben, was er da lesen muss. "Ich war erschüttert", sagt der bundesweit renommierte Rechtsanwalt. "Das ist ein schriftliches Eingeständnis einer öffentlichen Behörde, Betriebsratsarbeit aktiv zu verhindern. So etwas ist mir in meiner 17-jährigen Laufbahn noch nicht vorgekommen. Das hat eine neue Qualität."

In dem internen Brief der Düsseldorfer Aufsichtsbehörde mit der Überschrift "Tätigkeit Ihres Betriebsrates in den Unterbringungseinrichtungen der Bezirksregierung Düsseldorf", der unserer Redaktion vorliegt, weigert sich der zuständige Sachbearbeiter, dem Betriebsrat in der Ratinger Landesunterkunft Räumlichkeiten für dessen Arbeit bereit zu stellen. In dem zweiseitigen Dokument heißt es wörtlich: "Ich komme zu dem Ergebnis, dass ich ihnen (...) aus rechtlichen Gründen keinen Raum in meiner Einrichtung in Ratingen für die Tätigkeit ihres Betriebsrates zur Verfügung stellen kann." Begründet wird die Absage damit, dass die Bezirksregierung nicht zuständig sei. Die von der Bezirksregierung in Ratingen eingesetzte Betreiberfirma European Homecare (EHC), die die Unterkunft unterhält, hatte zuvor die entsprechende Bitte des Betriebsrates an die Aufsichtsbehörde weitergeleitet.

Für Hessling, der auch schon Betriebsräte von Burger King vertreten und sich damit bundesweit einen Namen gemacht hat, verhält sich die Behörde gesetzeswidrig. Er hat im Namen der betroffenen Interessensvertretung deshalb Klage beim Düsseldorfer Arbeitsgericht gegen die Bezirksregierung und EHC eingereicht. "Der Betriebsrat hat einen Rechtsanspruch, ein Büro zur Verfügung gestellt zu bekommen, um seine Tätigkeit auszuüben. Dabei darf er von niemandem gestört werden." Dass private Unternehmen Betriebsratsarbeit behindern, sei fast schon normal. "Aber dass eine öffentliche Behörde, die im besonderen Maße dazu verpflichtet ist, sich an Recht und Gesetz zu halten, so etwas macht, ist beispiellos."

Eine Sprecherin der Bezirksregierung Düsseldorf erklärte zu den erhobenen Vorwürfen, dass "nach unserer Auffassung primär eine Klärung zwischen dem Arbeitgeber EHC und seinem Betriebsrat erfolgen muss". Angesichts der möglichen juristischen Auseinandersetzung könne man darüber hinaus zum jetzigen Zeitpunkt leider keine inhaltliche Stellungnahme zu diesem Fall abgeben. Generell sei es für ihre Behörde aber selbstverständlich, Betriebsräte bei der Durchsetzung Ihrer Rechte zu unterstützen - und sie nicht zu behindern.

Der Sprecher von European Homecare teilte mit, dass er das Schreiben der Bezirksregierung nicht kennen würde. "Überhaupt ist meine Mandantin mit diesem Fragenkomplex nicht befasst und legt Wert auf die Feststellung, dass sie sich auch nicht mit Angelegenheiten Dritter befassen lassen wird", sagte er.

Die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi hat den Betriebsrat in der Ratinger Landeseinrichtung ins Leben gerufen, um dort die Arbeitsbedingungen zu verbessern. Nun ist man entsprechend entsetzt. "Ich unterstelle EHC und der Bezirksregierung gemeinsame Sache zu machen", sagte Gewerkschaftssekretär Özay Tarim. Dass EHC Betriebsratsarbeit störe, sei für Verdi nicht neu. "Aber dass jetzt eine öffentliche Behörde so etwas unterstützt, ist inakzeptabel und hat es meiner Meinung nach in dieser Form in NRW noch nicht gegeben", so Tarim.

(csh)
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