Die Entscheidung des Münsteraner Bischofs Felix Genn wirkt wenig durchdacht. Einerseits bestätigt die Kirche, dass sich Pfarrer Sühling an alle Vorgaben gehalten habe. Andererseits reagiert der Bischof mit einem Verbot eines Wortgottesdienstes und begründet dies damit, dass der öffentliche Druck zu groß geworden sei. "Männer-Paar feiert Vermählung in Kirche", hatte unsere Zeitung getitelt und textlich dem besonderen Umstand Rechnung getragen, dass beide eben nicht in der Kirche heiraten, sondern dass sie nur einen Wortgottesdienst feiern. Nun verweist der Bischof darauf, dass dies von vielen missverstanden worden sei und er deshalb den Schritt eines Verbots zu gehen gezwungen war. Das wirkt wie eine Schutzbehauptung. Felix Genn weiß, dass es besondere Bedeutung gehabt hätte, wenn sich ein Bürgermeister, qua Amt auch Vertreter des Staates, den Segen zu seiner gleichgeschlechtlichen Trauung abholt. Felix Genn wollte nicht der erste Bischof sein, der dies erlaubt.