Leverkusen A1-Sperre: Wer sich unverschuldet festfährt, kann klagen

Leverkusen · Autofahrer, die sich unverschuldet an der neuen Lkw-Sperranlage vor der Leverkusener A1-Brücke festfahren, können den Bund auf volle Erstattung all ihrer Folgekosten verklagen - etwa wenn sie dadurch wichtige Termine verpassen. Dies bestätigte der Düsseldorfer Verkehrsrechtler Tobias Ulbrich gestern gegenüber unserer Redaktion. NRW-Verkehrsminister Michael Groschek (SPD) hatte die Fahrspuren der neuen Schrankenanlage, die Lkw an der A 1-Brücke stoppen soll, zunächst auf 2,20 Meter Breite festgelegt.

Das hätte die Anlage zur Falle für Geländewagen werden lassen. Inzwischen wurde zwar auf 2,30 Meter "nachgebessert" - Wohnwagengespanne oder Fahrzeuge mit Anhänger könnten indes immer noch zu breit für das Lkw-Nadelöhr sein, obwohl sie die Gewichtsvorgabe erfüllen. Laut Anwalt Ulbrich muss der Straßenbaulastträger - in dem Fall der Bund - ihnen alle durch die Verzögerung entstandenen Kosten erstatten.

(peco)
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