Tipps gegen Ärger beim Fliegen Flug-Chaos – was Reisende tun können
Lange Warteschlangen, verpasste Flüge, die Lage am Düsseldorfer Flughafen und auch weltweit ist mehr als chaotisch. Abfertigung und Sicherheitskontrollen sind überlastet. Wir geben Tipps, was Reisende im Vorfeld tun können, um Ärger und Chaos zu vermeiden und was zu tun ist, wenn sie mitten in das Chaos hineingeraten sind.
Reisende können selber auch dazu beitragen, das Chaos nicht noch größer werden zu lassen und sich selber vor bösen Überraschungen zumindest ein wenig schützen, wenn sie im Vorfeld einige Sachen berücksichtigen.
Maßnahmen vor dem Reiseantritt
- Prüfen Sie ihre Reisedokumente, wie Impfnachweis, Reisepass oder Personalausweis und Tickets vorher.
- Reisen Sie unbedingt frühzeitig an. Bei Inlandsflügen mindestens drei Stunden, innerhalb der EU mindestens vier Stunden und außerhalb der EU sechs Stunden.
- Legen Sie den Reisetermin für wichtige Termine, die Sie wahrnehmen müssen, lieber einen Tag früher.
- Falls eine Airline Check-in am Vorabend anbietet, nutzen sie diesen.
- Buchen Sie Dienste wie „Priority Package“, „Fast-Check-In“ oder „Priority-Check-In“ dazu. Beim Check-in geht es hier schneller als am Economy-Schalter.
- Buchen Sie Ihre Sitzplätze im Voraus.
- Haben Sie notwendige Medikamente für einige Tage im Handgepäck, falls ihr Gepäck verloren geht.
- Reisen Sie nur für ein paar Tage, reicht vielleicht auch Handgepäck.
- Hängen Sie ein Adressschild an ihr Gepäck. Bei Verlust können Sie besser ausfindig gemacht werden.
Damit es an den Kontrollpunkten schneller geht
Sie können ebenso dazu beitragen, Warteschlangen an den Kontrollstellen zu verkürzen, wenn Sie ein paar Dinge beachten und sich auf die Kontrolle entsprechend vorbereiten.
- Nehmen Sie so wenig Handgepäck wie möglich mit.
- Entleeren oder entsorgen Sie Getränkeflaschen vorher.
- Leeren Sie die Hosentaschen und verstauen kleine Gegenstände in die Jacke, das Handgepäck oder legen diese in den Sicherheitskorb.
- Ziehen Sie Jacken vor der Kontrolle aus.
- Legen Sie elektronische Geräte wie Laptop, Kamera oder Mobiltelefon in den Sicherheitskorb.
- Nach der Kontrolle, prüfen Sie, ob Sie alle ihre Sachen wieder haben und verlassen Sie zügig den Bereich.
Beim Boarding
- Beachten Sie die Durchsagen und Anzeigen. Eventuell gibt es noch Änderungen wie Flugsteigwechsel.
- Das Boarding erfolgt in Etappen, die Reihenfolge beim Einsteigen wird nach den Sitzplätzen aufgerufen. Halten Sie sich daran, dann geht das Einsteigen schneller. Auch so können Flugverspätungen vermieden werden.
Was tun, wenn der Flug wegen zu langer Wartezeiten verpasst, kurzfristig gestrichen wurde oder verspätet ist:
Fluggesellschaft oder Veranstalter informieren
Hauptansprechpartner ist die Airline, die den Flug ausführt. Wenden Sie sich an das Bodenpersonal der Fluglinie. Eine schriftliche Bestätigung über den Vorgang seitens der Airline ist hilfreich, wird aber oft verweigert.
Wenn kein Ansprechpartner erreichbar ist:
Ist am Flughafen keine Ansprechpartner zu erreichen, die Hotline anrufen. Erreichen Reisende die Hotlines nicht, trotzdem mehrfach anrufen und einen Screenshot von den Anrufversuchen machen, rät der Düsseldorfer Anwalt Sven von Below, Spezialist für Reiserecht.
Zustände dokumentieren
Fotografieren Sie Schlangen an den Schaltern und vor den Sicherheitskontrollen mit dem Mobiltelefon. Ideal ist ein Selfie, das im Hintergrund die Schlangen zeige sowie die geöffneten Schalter, sagt der Düsseldorfer Anwalt Sven von Below. Wenn etwa zu wenig Schalter trotz erwartbar hoher Passagierzahlen besetzt seien, könne ein Organisationsversagen vorliegen.
Fotografieren Sie auch die Anzeigetafel des Flughafens, rät die Verbraucherzentrale. Dokumentieren Sie zudem schriftlich folgende Informationen: Zeitpunkt des geplanten und des tatsächlichen Abfluges, Verhalten der Airline.
Zeugen suchen
Tauschen Sie Kontaktdaten mit Zeugen aus. Am besten ebenfalls wartende Mitreisende, mit denen man nicht verwandt ist.
Was Pauschalreisende bei Verspätung oder Annullierung tun sollten
Pauschalreisende sollten laut Verbraucherzentrale sofort den Veranstalter auf die Verspätung oder Annullierung hinweisen. Es empfiehlt sich, das in Anwesenheit von Zeugen zu tun. Lassen Sie sich vom Veranstalter ihre Meldung über den Mangel schriftlich bestätigen. Ein „Zur Kenntnis genommen“ des Reiseleiters genügt auf der schriftlichen Mängelanzeige.
Wen Sie sonst noch informieren müssen
- Bei einer Pauschalreise: Den Veranstalter, bei dem Sie die Reise gebucht haben.
- Informieren Sie das Hotel/Unterkunft, um zu informieren, dass Sie später kommen.
- Mietwagenfirma, wenn Sie am Zielort zu spät für die Auto-Übernahme ankommen.
- Reederei, wenn Sie eine Fähre gebucht haben, die Sie nicht mehr erreichen.
Quelle: Verbraucherzentrale
Um Ersatzbeförderung bitten
An den Airline-Schaltern oder über die Hotline nach einer Ersatzbeförderung fragen. Wird diese verweigert, müssen Sie sich auf eigene Kosten ein Ersatzticket kaufen und das Geld später von den Fluggesellschaften zurückfordern. Bei der Forderung sollte eine Zahlungsfrist angegeben werden. Wird diese nicht eingehalten, bleibt nur der Klageweg.
Erstattung einfordern
Fordern Sie eine Erstattung ein. So muss das Ticket von der Airline ab einer Verspätung von fünf Stunden erstattet werden. Bei Annullierung steht Ihnen ein Ersatzflug zu. Auch eine Entschädigungszahlung nach EU-Recht ist möglich, dies variiert je nach Entfernung zum Zielort zwischen 250 und 600 Euro pro Person. Bei Pauschalreisen gibt es laut des Düsseldorfer Anwalts Sven von Below die Möglichkeit, von den Reisen zurückzutreten oder Schadenersatz zu fordern, wenn etwa bei einer einwöchigen Reise schon zwei oder drei Tage entfallen und eine kurzfristige Nachreise nicht mehr möglich ist. Vorsichtshalber sollte Sie dem Veranstalter eine kurze Nachfrist von einigen Stunden setzen, bevor Sie die Reise stornieren, am besten per E-Mail.
Ist der Flug mindestens zwei Stunden verspätet, haben Sie schon Anspruch auf diverse Leistungen. Die Verbraucherzentrale gibt hier genaue Auskunft, was ihnen zusteht. Wurde ihr Flug annulliert, so hat die Verbraucherzentrale hier die einzelnen Ansprüche zusammengefasst.
Wenn ich nicht an meinem Zielflughafen lande
Erkundige Sie sich vor Ort, wie die Weiterreise weitergehen soll. Müssen Sie selber für eine Weiterreise sorgen, sammeln Sie Quittungen, Gutscheine. Machen Sie Fotos vom Ersatzflughafen.
Bei Ärger mit dem Gepäck - das Gepäck wurde beschädigt
Wurde ihr Gepäck beschädigt oder verloren ging, melden Sie dieses am Flughafen, zum Beispiel an einem dafür vorgesehenen "Lost and Found"-Schalter oder ähnlichen Anlaufstellen, am besten oder auf jeden Fall innerhalb von sieben Tagen. Machen Sie Fotos vom Schaden und dokumentieren Sie diese schriftlich. Manche Fluggesellschaften halten an ihren Schaltern entsprechende Formulare bereit.
Das Gepäck ging verloren
Teilen Sie der Fluggesellschaft oder dem Veranstalter den Verlust mit. Lassen Sie sich das schriftlich bestätigen. Ist der Veranstalter nicht erreichbar, informieren sie ihn per Mail oder Telefon, am besten vor Zeugen, rät die Verbraucherzentrale.
Wichtig: Wertsachen, empfindliche Gegenstände und lebenswichtige Medikamente gehören ins Hand- und nicht ins aufgegebene Gepäck.
Mein Gepäck kam verspätet an
Kommt das Gepäck später an als der Fahrgast, muss die Fluggesellschaft auch in diesem Fall Schäden ersetzen. Die Fluggesellschaft haftet nur dann nicht, wenn sie nachweist, dass sie alle zumutbaren Maßnahmen zur Vermeidung des Schadens getroffen hat oder solche Maßnahmen nicht treffen konnte. Ausführliche Informationen hat die Verbraucherzentrale hier zusammengestellt.
Der Tipp zum Schluss
Die Verbraucherschutzzentrale hat eine Flugärger-App entwickelt. Es ist ein Selbsthilfe-Tool, um Ansprüche bequem und kostenlos zu berechnen und bei der Airline geltend zu machen. Mit der Flugärger-App lassen sich sogenannte Ausgleichszahlungen berechnen. Unter Umständen sind Ansprüche zwischen 250 und 600 Euro möglich – unabhängig vom Ticketpreis. Dies kann für Verspätungen, Annullierungen, Flugverlegungen oder Überbuchungen geprüft werden. Mehr Infos zu der App und Download-Hinweise für IOS und Android gibt es auf der Seite der Verbraucherschutzzentrale.

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