Reisetipps von Experten Was beim Osterurlaub wichtig ist

Düsseldorf · Für viele stehen jetzt Ferienreisen an. Die wichtigsten Informationen für Verbraucherinnen und Verbraucher aus unserer Telefonaktion mit zwei Experten zu den Themen Reisekasse und Reiserecht.

Foto: dpa/Stefan Sauer

(RP) Kurz vor den Osterferien ist bei vielen die Lust auf Urlaub groß. Wichtige Tipps rund um die Reisekasse und zum Reiserecht gab es bei unserer Telefonaktion. Interessante Fragen aus unserer Aktion:

Welche Geld-Tipps haben Sie für Reisen ins außereuropäische Ausland?

Nehmen Sie eine gut vertretbare Menge an Bargeld mit, um die ersten Ausgaben wie Taxi, Fahrkarte oder Imbiss zu decken. Lassen Sie bei Bargeldabhebungen den Wechselkurs am Geldautomaten nicht in Euro umrechnen, dabei ist der Kurs in der Regel schlechter. Besser ist es, sich für die Abrechnung in der Landeswährung zu entscheiden. Beachten Sie außerdem, dass Geldautomaten/ATMs von FinTech-Unternehmen meistens höhere Auslandseinsatzgebühren verlangen als die Automaten von offiziellen Banken. Sehr geringe Beträge möglichst nicht mit der Karte bezahlen, es sei denn, Sie haben eine Kreditkarte, bei der der Auslandseinsatz und die Währungsumrechnung kostenfrei sind.

Brauche ich für meinen Urlaub in Spanien zwingend eine Kreditkarte? Oder reicht die Girocard?

Grundsätzlich sollte man auf Reisen nicht auf ein einziges Zahlungsmittel setzen. In der Regel sind Sie zwar in Spanien mit der Girocard ausreichend zahlungsfähig, aber zur Sicherheit empfiehlt es sich, noch eine zweite Zahlungskarte dabei zu haben.

Wie kann ich Geld sparen, wenn ich mit meiner Girocard an ausländischen Automaten Geld abhebe?

Einige Institute arbeiten mit Banken im Ausland zusammen. Bei diesen Partnerinstituten können Sie in der Regel kostenlos Geld abheben. Es lohnt sich also, beim eigenen Kreditinstitut nachzufragen. Weiterer Tipp: Heben Sie grundsätzlich wenige größere Beträge ab, statt viele kleine, das spart Auslandseinsatzgebühren.

Was kostet der Einsatz meiner Zahlungskarten im Ausland?

Das Bezahlen in den Euroländern ist grundsätzlich gebührenfrei, sowohl mit der Kreditkarte als auch mit der Girocard. Für Bargeldabhebungen am Geldautomaten und Zahlungen in Fremdwährungsländern variieren die Preise je nach Kreditinstitut und Reiseland. Teilweise gibt es auch Kreditkartenangebote ohne Abhebegebühr.

Wie kann ich meine Zahlungskarten sperren?

Dazu wählen Sie den zentralen Sperr-Notruf +49 116 116 für alle Girocards und die meisten Kreditkarten. In seltenen Fällen ist diese Nummer aus dem Ausland nicht erreichbar, daher die alternative Rufnummer +49 30 40504050. Außerdem gibt es die Sperr-App 116 116: Hier können Sie die Daten Ihrer Karten sicher speichern und haben diese bei Verlust direkt parat. Die Sperr-App kann man sich kostenfrei für Android und iOS herunterladen.

Ich habe in 2022 einen Hin- und Rückflug nach Teneriffa gebucht. Der Hinflug wurde ohne Probleme durchgeführt, allerdings ist der Rückflug gecancelt worden. Daraufhin habe ich einen Ersatzflug gebucht und die Zusatzkosten zurückverlangt. Die Fluggesellschaft erstattete jedoch nicht den vollen Preis. Aufgrund des niedrigen Streitwerts bekomme ich keine Unterstützung von meiner Rechtsschutzversicherung. Was soll ich tun?

Schreiben Sie bitte erneut an die Fluggesellschaft und fordern Sie die einbehaltenen Gebühren zurück. Sollte dies nicht erfolgen, wenden Sie sich am besten an die zuständige Schlichtungsstelle.

Meine Familie und ich haben eine Pauschalreise nach Ägypten gebucht. Was können wir tun, wenn der Flug aufgrund von Streik nicht stattfinden kann? Welche Ansprüche hätten wir?

Sollte der Flug aufgrund eines Streiks nicht stattfinden, sollten Sie sich an Ihren Reiseveranstalter wenden und um eine Lösung bitten, ggf. darauf bestehen mit einer anderen Airline oder späteren Flug zu reisen. Fällt jedoch der Flug ganz aus, kann natürlich auch die Erstattung der Pauschalreise verlangt werden.

Ich reise im Sommer nach Kanada. Ich habe eine Visa-Karte und würde gerne wissen, ob eine Reiserücktrittsversicherung eingeschlossen ist?

Es ist tatsächlich so, dass Visa das als Kombivertrag anbietet, aber ob dies auch für Sie gilt, muss geprüft werden. In den Vertragsunterlagen steht mit Sicherheit drin, was genau Inhalt des Vertrags ist.

Ich plane eine Kreuzfahrt mit einer guten Freundin. Diese hat jedoch krankheitsbedingt schon mehrere Termine, wie Theater usw. ausfallen lassen müssen. Ich habe eine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen. Besteht die Möglichkeit den Vertrag vorzeitig zu stornieren und ist das kostenlos?

Das kommt darauf an. Grundsätzlich kann aufgrund von Krankheit eine Reise vorzeitig kostenlos storniert werden. Es wäre jedoch ratsam im Vorfeld zu prüfen, ob die abgeschlossene Versicherung auch einspringt, wenn die Krankheit im Vorfeld bekannt ist, also vor Buchung der Reise.

Ich habe vor drei Jahren ein Hin- und Rückflug über ein Reisebüro gebucht. Hin konnte ich zwar fliegen, jedoch konnte der Rückflug aufgrund der Corona-Pandemie nicht stattfinden. Der Rückflug wurde immer wieder verschoben, bis ich dann auf eigene Faust einen Rückflug bei einer anderen Fluggesellschaft gebucht habe. Dieser fand auch statt. Zurück in Deutschland habe ich das Reisebüro und die Fluggesellschaft, die den Rückflug mehrmals verschoben hatte, kontaktiert und diese zu einer Rückerstattung aufgefordert. Die Fluggesellschaft meldete sich zwar, jedoch erst nach ca. einem Jahr. Sie war bereit, den Rückflug zu erstatten. Später erfuhr ich jedoch, dass die Rückerstattung an das Reisebüro ging. Leider befindet sich das Reisebüro in einem Insolvenzverfahren. Was kann ich tun?

Sie müssen sich an den jeweiligen Insolvenzverwalter wenden und die Forderung zur Insolvenztabelle anmelden. Ob Sie die gesamten Kosten zurückerstattet bekommen, ist jedoch unklar.

Meine Frau und ich möchten im Januar nächsten Jahres unsere Hochzeitsreise in Florida verbringen. Ich habe bereits einen Flug gebucht und separat auch eine Unterkunft gemietet inklusive Mietwagen. Ich befürchte, dass aufgrund von Störungen (Streiks usw.) die Reise nicht stattfinden könnte. Was kann ich dann tun?

Wird der Flug annulliert, haben Sie unter anderem Anspruch auf Unterstützungsleistungen, d.h. Sie dürfen entweder auf den Flug verzichten und die Erstattung des Flugpreises zurückfordern, die Fluggesellschaft muss den Flugpreis dann innerhalb von sieben Tagen erstatten, oder Sie dürfen auf einen Ersatzflug bestehen.

Ich habe eine Pauschalreise gebucht. Allerdings gab es eine Verspätung, so dass ich den Hinflug erst einen Tag später nehmen konnte. Ich habe einen Tag vom Urlaub verloren. An wen muss ich mich wenden? Der Reiseveranstalter verweist an die Fluggesellschaft.

Veranstalter einer Pauschalreise sind bei Streiks in der Verantwortung für Kosten, die Ihnen durch eine Verspätung entstehen. Das können zum Beispiel Verpflegung, Unterkunft, Taxifahrten und Telefonate sein. Sie können zusätzlich bei einer Verspätung ab fünf Stunden den Reisepreis mindern. Dazu müssen Sie die Verspätung beim Reiseveranstalter unverzüglich anzeigen. Der Tagesreisepreis kann ab der fünften Stunde um fünf Prozent je Stunde bis maximal 20 Prozent gemindert werden.

Welche Tipps haben Sie vor der Abreise?

Wichtige Dokumente wie Reisetickets, Ausweise, Führerschein und Zahlungskarten sollten mehrfach kopiert und sicher aufbewahrt werden. Praktisch für unterwegs ist der SOS-Infopass von kartensicherheit.de. Einfach herunterunterladen, ausdrucken, ausfüllen und getrennt vom Geldbeutel aufbewahren. Alle wichtigen Daten – IBAN, Sperr-Notruf, Autoversicherung, Pannenhilfe, Personalausweis – haben Sie im Notfall dann rasch zur Hand.

Was gilt es noch zu beachten im Umgang mit Karte und PIN?

Bewahren Sie Ihre Zahlungskarten sorgfältig auf, prägen Sie sich Ihre PIN ein und notieren Sie diese nirgends. Verdecken Sie immer die Sicht auf die Tastatur bei der PIN-Eingabe. Überprüfen Sie regelmäßig Ihre Kontoauszüge und melden Sie Auffälligkeiten sofort Ihrer Bank oder Sparkasse.

Was tun, wenn mir im Urlaub die Brieftasche gestohlen wird?

Wenn Ihnen die Kreditkarte abhandenkommt, erhalten Sie – abhängig von den Konditionen und Leistungen – gegen Gebühr eine Soforthilfe von der Kreditkartengesellschaft, so dass Sie innerhalb weniger Tage eine Ersatzkarte haben. Eine girocard lässt sich nicht so schnell ersetzen. Dann bleibt noch die Möglichkeit einer Bargeldüberweisung durch Verwandte oder Freunde. Dazu können Sie einen Geldtransferdienst nutzen. Eventuell bietet auch Ihre Hausbank einen Notfall-Bargeld-Service an. Erkundigen Sie sich vor der Abreise. Wenn auch der Ausweis gestohlen wurde, wenden Sie sich an die deutsche Botschaft.

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