Alkohol, Drogen, Körperkontakt Was Sie im Urlaub unbedingt lassen sollten

Berlin/Wiesbaden (RPO). Sommer, Sonne, Reisezeit: Unzählige Deutsche freuen sich auf die schönsten Wochen des Jahres. Dass sie dabei schnell mit den Gesetzen des Gastlandes in Konflikt kommen können, ist nur wenigen klar.

Nach dem Motto "Andere Länder, andere Sitten" ist in etlichen Urlaubsländern vieles strafbar, was hierzulande legal ist. Schon das Fotografieren von Herrschersitzen, der Kauf eines antiken Mitbringsels oder ein Sonnenbad "oben ohne" am Strand kann im Ausland mitunter Probleme verursachen, erläutert das Auswärtige Amt in Berlin auf seiner Internetseite.

Auch der Reiserechtsexperte Holger Hopperdietzel empfiehlt dringend, sich vor Urlaubsbeginn über die Gesetzeslage im Gastland schlauzumachen: "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Das gilt für Ausländer in Deutschland und ebenso für Deutsche im Ausland", warnt das Vorstandsmitglied der Deutschen Gesellschaft für Reiserecht (DGfR) in Wiesbaden.

Einen ersten Überblick über die rechtliche Besonderheiten des Urlaubsziels bieten oft Reiseführer und die Kataloge der Reiseanbieter. Informieren könnten sich Urlauber auch am Ort bei Reiseleitern oder dem Hotelpersonal, sagt Torsten Schäfer, Sprecher des Deutschen Reiseverbands (DRV) in Berlin. Diese seien in der Regel mit den örtlichen Gepflogenheiten vertraut. Ausführlich dokumentiert sind strafrechtliche Bestimmungen aller Staaten auf der Homepage des Auswärtigen Amts.

(Internet: www.auswaertiges-amt.de, Rubrik "Reise und Sicherheit")

(tmn)
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