Streik am Frankfurter Flughafen Was Flugpassagiere jetzt wissen müssen

Hannover · Fluggesellschaften müssen für Reisende bei einem Streik schnellstmöglich eine Ersatzbeförderung organisieren. Zudem sind sie verpflichtet, gestrandete Passagiere mit Essen und Getränken zu versorgen, sagt der Reiserechtler Paul Degott. Wir erklären, wie sich Betroffene verhalten sollten.

Frankfurter Flughafen: die neue Landebahn
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Wie informiere ich mich, ob mein Flug ausfällt oder verspätet ist?

Wer eine Pauschalreise gebucht hat, wendet sich an seinen Veranstalter. Für Passagiere, die nur ein Flugticket haben, ist die Airline der richtige Ansprechpartner. Degott rät, sich schon zu Hause über Hotlines und die Webseiten der Unternehmen zu informieren. Informationen zur Lage am Frankfurter Flughafen gibt auch ein Call-Center des Airports. Zu erreichen ist es unter der kostenpflichtigen Rufnummer 01805/372 46 36. Laut der Fraport-Website werden dafür 14 Cent pro Minute aus dem deutschen Festnetz fällig, maximal 42 Cent pro Minute aus dem Mobilfunknetz.

Was passiert, wenn ich am Flughafen gestrandet bin?

Der Veranstalter oder die Fluggesellschaft muss gestrandete Kunden betreuen. Die Leistungen gemäß der EU-Fluggastrechteverordnung sind unabhängig davon, ob das Unternehmen für die Verspätungen oder Ausfälle von Flügen verantwortlich ist. Passagiere haben Anspruch auf Essen und Getränke, meist erhalten sie dafür Gutscheine. Verschiebt sich der Flug auf einen anderen Tag, muss die Airline oder der Veranstalter die Übernachtung im Hotel übernehmen.

Wie komme ich trotz des Streiks an mein Reiseziel?

Die Fluggesellschaft oder der Veranstalter hat die Pflicht, so schnell wie möglich eine Ersatzbeförderung zu organisieren. Kunden können diese per Telefon oder am Schalter des Unternehmens am Flughafen fordern. Urlauber sollten nicht aus Verärgerung einfach ein Zugticket buchen. Wer beispielsweise einen Flug von Frankfurt am Main über Paris nach New York gebucht hat, sollte nicht auf eigene Faust mit dem Zug nach Paris fahren, um den Anschlussflug zu erwischen.
Denn dann sei fraglich, ob die Fluggesellschaft das Zugticket erstattet, warnt Degott.

Was bedeutet Ersatzbeförderung genau?

Fluggesellschaft oder Reiseveranstalter müssen ihre Passagiere schnellstmöglich ans Ziel bringen. Bei einem kürzeren Streik von nur wenigen Stunden kann es laut Degott reichen, zu warten bis der Flugbetrieb am betroffenen Flughafen wieder aufgenommen wird. Dauert der Ausstand aber länger, müssen die Airlines und Reisveranstalter die Kunden zum Beispiel mit der Bahn oder Bussen zu anderen Flughäfen bringen und von dort aus zum gewünschten Ziel.

Hab ich Anspruch auf Schadenersatz?

Diese Frage ist strittig. Laut Degott ist es zweifelhaft, ob es sich bei dem Streik um höhere Gewalt handelt. Denn anders als bei Fluglotsen seien die Vorfeld-Mitarbeiter beim Flughafenbetreiber angestellt. Dieser müsse für einen reibungslosen Betrieb sorgen. Zudem sei der Streik absehbar gewesen. Dementsprechend bestehe unter Umständen für Passagiere die Möglichkeit, von den Reiseveranstaltern oder Fluggesellschaften Schadenersatz zu erhalten.

Welche Rechte haben Reisende, deren Urlaub sich verkürzt?

Entgehen dem Reisenden durch den Streik Urlaubstage, muss der Veranstalter den Anteil des Reisepreises für diese Tage zurückerstatten, erklärt Degott. Verkürzt sich der Urlaub massiv - kommt der Betreffende also bei einem einwöchigen Urlaub zum Beispiel erst drei Tage später an-, seien außerdem die Chancen auf Schadenersatz gut: Dann gibt es nicht nur das Geld für die Tage zurück, an denen der Urlaub ausgefallen ist, sondern auch eine Entschädigung dafür, dass der Urlaub insgesamt beeinträchtigt war.

(dpa)
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