Flugrecht Wann ein Pilot umkehren darf

Kempten · Wenn ein Pilot plötzlich umkehrt oder außerplanmäßig irgendwo landet, ist der Frust an Bord meist groß. Schließlich verspätet sich die Reise dadurch deutlich. Doch es gibt gute Gründe für eine solche Entscheidung. Und diese liegt letztlich beim Piloten.

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Foto: dpa/Henning Kaiser

Immer wieder kommt es vor, dass Flugzeuge umkehren oder außerplanmäßig zwischenlanden. Die Entscheidung dazu trifft der Pilot. "Der Kapitän übt die absolute Bordgewalt aus", erklärt der Reiserechtler Ernst Führich aus Kempten. "Er ist der Vertreter der Sicherheitsbehörden seines Landes." Sieht der Pilot die Sicherheit im Flieger gefährdet, kann er sich in Absprache mit den zuständigen Leitstellen am Boden zu einer Landung entscheiden. Doch welche Gründe kommen für eine solche Maßnahme infrage?

  • Gefährliche Passagiere: Im internationalen Luftverkehr werden sie als "disruptive passengers" zusammengefasst, was auf Deutsch mit Störenfried übersetzt werden kann. Wenn ein Fluggast mit einer Bombe droht, an Bord betrunken randaliert oder das Bordpersonal belästigt, kann der Pilot aus Sicherheitsgründen die Landung veranlassen. Der Passagier trägt dann die Kosten dafür. "Das geht in die Zigtausende Euro", warnt Führich. Pöbelnde Passagiere sollten nicht unterschätzen, wie weitreichend die Befugnisse des Piloten sind. "Er hat da einen ganz weiten Spielraum", sagt Führich. Kommt es nach der Flugreise zu einem Gerichtsverfahren, haben uneinsichtige Passagiere schlechte Karten. Das Argument, der Pilot habe überreagiert, zieht praktisch nie. "Ich kenne keinen einzigen Fall, wo das Gericht dem Pilot nicht geglaubt hat", erklärt der Reiserechtler. Zu beachten ist, dass sich die Toleranzgrenze von Airline zu Airline - je nach Herkunftsland - unterscheiden kann.
  • Wetter und äußere Umstände: Kündigt sich ein schwerer Sturm oder sogar Hurrikan an, kann der Pilot deshalb die Flugroute ändern oder im Zweifelsfall irgendwo anders zwischenlanden. Es handele sich um einen Fall von höherer Gewalt, erklärt Führich. "Dagegen können Passagiere wenig einwenden." Auch die Entscheidung, ein Kriegsgebiet wegen Sicherheitsbedenken nicht zu überfliegen, liegt beim Piloten und seiner Fluggesellschaft.
  • Technische Probleme: Besteht der Verdacht auf Sicherheitsmängel des Flugzeugs, darf der Pilot ebenfalls umkehren oder woanders landen. Im Zweifel entscheidet der Kapitän zugunsten der Sicherheit. Das heißt, er geht lieber einmal mehr herunter als einmal zu wenig.
(dpa)
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