Sardinien und Teneriffa Waldbrände - Tipps zum Reiserücktritt

Düsseldorf · Brände verwüsten zurzeit Wälder im Süden Italiens, auf Sardinien und auf Teneriffa – auch beliebte Urlaubs- und Wanderregionen sind von den Feuern betroffen. Viele Reisende sind verunsichert, doch beim Stornieren des Urlaubs kann es zu Problemen kommen.

Waldbrände verwüsten Teneriffa
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Brände verwüsten zurzeit Wälder im Süden Italiens, auf Sardinien und auf Teneriffa — auch beliebte Urlaubs- und Wanderregionen sind von den Feuern betroffen. Viele Reisende sind verunsichert, doch beim Stornieren des Urlaubs kann es zu Problemen kommen.

In der italienischen Region San Teodoro auf Sardinien mussten am Sonntag bereits 500 Menschen Dörfern und Hotels verlassen; auf Teneriffa brennt seit dem Wochenende der Wald bei Villaflor in der Nähe des Naturschutz- und Wandergebietes Barranco del Infierno — wandernde Touristen mussten aus dem Gebiet gerettet werden.

Die Dörfer Ifonche, La Quinta, Las Lajas und Taucho wurden bereits aus Sicherheitsgründen evakuiert. Dort sind etwa 100 Menschen von den Bränden betroffen. Laut Medienberichten sind bisher 60 Hektar Wald verbrannt. Starke Böen und eine anhaltende Trockenperiode erschweren die Löscharbeiten der Helfer. Die Feuerwehrmänner und Polizisten konnten die Feuer bis Sonntagnacht nicht unter Kontrolle bringen.

Urlauber, die nun aus Angst vor den Bränden ihre Reise nicht antreten wollen, sollten ihre Rechte kennen. Wir beantworten sechs Fragen zu Reiserücktrittversicherung und zum Stornieren von Urlauben.

Ist es noch sicher in den Süden Italiens, nach Sardinien oder auf die Kanaren zu reisen?
Das Auswärtige Amt hat keinen Sicherheitshinweis für die betroffenen Länder herausgegeben — zuletzt hatte die Behörde nach dem Erdbeben in Italien Urlauber informiert. Trotz der Waldbrände gelten die Regionen als sichere Urlaubsgebiete. Reisende sollten die aktuelle Entwicklung der Feuer aufmerksam verfolgen und Wander- oder Radtouren in den Waldbrandgebieten vermeiden.

Dürfen Urlauber ihre Reise aus Angst vor den Waldbränden stornieren?
Gerechtfertigt ist ein Reiserücktritt, wenn der Urlaub aufgrund von höherer Gewalt stark beeinträchtigt oder unmöglich wird. Klaus Heimgärtner, Rechtsexperte des ADAC, erklärt: "Zur höheren Gewalt gehören unter anderem Kriege, Aufstände, Tornados, Überschwemmungen, aber auch Waldbrände." Ob die Reise storniert werden darf, hängt zudem davon ab, wie stark die Urlaubsregion von den Bränden betroffen ist. Liegt ein Hotel mitten im Brandgebiet kann man die Reise stornieren, reist man in einen Ort, der kilometerweit vom Katastrophengebiet entfernt liegt, wird es schwer, die Reise kostenfrei abzusagen.

Was muss bei einer Stornierung beachtet werden?
Sollte der Urlaub erst für einen späteren Zeitraum wie etwa im Spätsommer gebucht sein, ist eine kostenlose Stornierung nicht unbedingt möglich. Es besteht noch Zeit, die Infrastruktur in der Urlaubsregion oder die gebuchte Unterkunft wieder weitestgehend herzurichten. Dies richtet sich nach der Schwere der Schäden.

Was passiert bei Kündigung nach Reisebeginn?
Urlauber, die sich bereits in den betroffenen Region befinden, dürfen zwar ihre Reise abbrechen, tragen jedoch die Kosten für Hin- und Rückflug sowie die Hotelkosten bis zum Reiseabbruch. Der Reiseveranstalter erstattet nur die Kosten für die übrigen Nächte, wenn ein Fall von höherer Gewalt vorliegt. Ist der frühere Rückflug teurer, werden die Mehrkosten zwischen Urlauber und Reiseveranstalter geteilt.

Hilft eine Reiserücktrittversicherung?
Nein. Bei höherer Gewalt nutzt eine Reiserücktrittversicherung nichts. Diese kann nur in Anspruch genommen werden, wenn der Urlauber seinen Trip aufgrund von Krankheit oder einem Unfall nicht antreten kann oder die realistische Gefahr besteht, dass er während der Reise erkrankt — es gelten nur Gründe, die den Reisenden selbst betreffen und nicht seinen Urlaubsort. Auch beim Tod eines nahen Angehörigen kann die Reiserücktrittversicherung in Kraft treten.

Können Urlauber ihre Reise umbuchen?
Das hängt von der Kulanz des Reiseveranstalters ab. Es empfiehlt sich, dass sich Urlauber, die sich Sorgen um ihre Reise machen, zeitnah mit dem Reiseveranstalter in Verbindung setzten. Nach den schweren Erdbeben in Italien hatten viele Unternehmen von sich aus Umbuchungen angeboten. Diese muss der Urlauber nicht akzeptieren. Jedoch raten Experten von einem langen, teuren Rechtsstreit ab.

(anch)
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