Infos für Reisende Waldbrände in Südeuropa – kann ich meinen Urlaub stornieren?

Düsseldorf · Portugal, Spanien, Italien: Viele südeuropäische Urlaubsländer kämpfen zurzeit mit Extremtemperaturen über 40 Grad und Waldbränden. Was Reisende wissen müssen, wenn sie einen Urlaub in einem betroffenen Gebiet gebucht haben.

Hitze in Europa: Brände, Verkehrschaos und Tausende Hitzetote
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Hitzewelle in Europa - Brände, Verkehrschaos und Tausende Hitzetote

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Foto: AP/Joao Henriques

Die Waldbrände wüten vor allem in Urlaubsgebieten: Zuletzt in Frankreich, Spanien, Porugal und Griechenland. Auch in Italien wirkten sich Hitze, Dürre und Brände vor allem im Norden aus: Städte wie Mailand und Venedig drehten Brunnen ab, um Wasser zu sparen, im Adria-Badeort Bibione flohen Touristen vor Waldbränden. Was tun, wenn man den Sommerurlaub in einem betroffenen Land gebucht hat?

In Italien, Spanien und Portugal beispielsweise rät das Auswärtige Amt derzeit zur Vorsicht. Urlauber sollten sich vor der Abreise bei den Reiseveranstaltern darüber informieren, ob ihre Unterkunft betroffen ist, außerdem auch den Wetterbericht im Auge behalten. Zudem warnt der Forstwirtschaftslandesrat Südtirols, Arnold Schuler: „Ein Viertel der Waldbrände wurden heuer vermutlich durch Zigarettenstummel verursacht. Jedes Risikoverhalten, das einen Waldbrand verursachen könnte, muss unbedingt vermieden werden.“

Kann eine Pauschalreise kostenlos storniert werden?

Gehandhabt werde die Stornierung des Urlaubs wegen Waldbränden ähnlich wie bei der Corona-Pandemie in den letzten Jahren. So ist eine kostenlose Stornierung einer Pauschalreise aufgrund außergewöhnlicher Umstände laut Reiserechtsanwalt Paul Degott möglich. Das Portal „reisereporter“ zitiert: „Der Reiseveranstalter muss dann den Preis zurückzahlen, wenn außergewöhnliche Umstände gelten.“

Also muss bei einer Pauschalreise der Veranstalter dann den gesamten Preis zurückzahlen. Das gilt demnach allerdings nur, wenn die unmittelbare Nachbarschaft von den Waldbränden betroffen ist. Deswegen ist es wichtig, sich vorher bei dem Veranstalter zu informieren. „Bei Unterkünften, die zu weit entfernt sind, reichen Angst und Sorge nicht aus, den Urlaub zu stornieren“, sagt Degott. Auch hohe Temperaturen allein berechtigen in der Regel nicht dazu, eine Reise kostenlos zu stornieren.

Was passiert, wenn ein Waldbrand vor Ort ausbricht?

Komplizierter wird es für Urlauber, die sich schon am Ziel befinden. „Da muss zunächst gefragt werden: Ist das Konstrukt des Vertrages noch erfüllt?“ Wenn durch Waldbrände der Strand nicht genutzt werden kann oder die Luft qualmig ist, sei die Leistung, die im Vertrag vereinbart wurde, nicht gegeben, so Degott. Die Reise kann also vorzeitig beendet werden, die Mehrkosten, die durch die verfrühte Abreise für den Reisenden entstehen, muss der Veranstalter tragen. „Der Rückflug ist ja schon bezahlt worden, der Veranstalter muss dann aber die Organisationsleistung erbringen“, sagt der Anwalt. Schadenersatz für vergangene Urlaubsfreuden gibt es aber nicht: Ein Minderungsanspruch besteht nur dann, wenn der Veranstalter seine Fürsorgepflicht verletzt hat – etwa, wenn dem Reisenden versichert wurde, dass am Urlaubsort alles in Ordnung ist, Ausflüge aber ausfallen müssen oder das Hotelzimmer nicht verlassen werden darf.

Werden die Kosten bei einer Individualreise erstattet?

Schlecht sieht es für Individualtouristen aus, für sie gelten andere Regeln. „Bei einzeln gebuchten Reiseleistungen besteht ein Recht auf kostenfreie Stornierung nur, wenn es vertraglich vereinbart wurde. Nur wenn die Leistung nicht erbracht werden kann, etwa bei einem Flugverbot oder Einreiseverbot für den jeweiligen Fluggast, braucht sie nicht bezahlt zu werden“, sagt Jan Philipp Stupnanek von der Verbraucherzentrale.

Ob Stornierungen möglich sind, muss dann separat geklärt werden. Bei individuell gebuchten Unterkünften im Ausland gilt das Recht des Landes, in dem das Hotel oder das Ferienhaus liegt.

(joko/desa/dpa)
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