Reiserücktritt Terrorangst kein Stornierungsgrund

Kempten (RPO). Allein höhere Gewalt kann zur kostenfreien Stornierung einer Reise berechtigen. Bloße Sorge, dass im Reiseland etwas passieren könnte, reicht nicht aus. Deswegen ist die Stornierung aus Angst vor Terror problematisch.

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Foto: gms

Unter höhere Gewalt fallen zum Beispiel Naturkatastrophen, Epidemien, politische Unruhen oder Kriege. Damit höhere Gewalt als Stornierungsgrund anerkannt wird, müssen jedoch einige Voraussetzungen erfüllt sein: "Es muss sich um ein von außen kommendes, unabwendbares und nicht voraussehbares Ereignis handeln", erklärt Professor Ernst Führich, Leiter des Competenz Centrums Reiserecht an der Fachhochschule Kempten.

Wer also seinen Urlaub trotz Reisewarnung des Auswärtigen Amtes in einer politisch unruhigen Region verbringen wolle, könne sich später beim Ausbruch einer Krise kaum auf höhere Gewalt berufen. Umgekehrt dienen ausgegebene Warnungen aber auch als Indiz, dass ein Kündigungsrecht bestehen könne. Sie seien jedoch keine Voraussetzung: "Dafür vergibt das Auswärtige Amt seine Reisewarnungen zu diplomatisch", ist die Erfahrung von Reiserechtler Führich. Vor Reisen in Länder, zu denen Deutschland enge wirtschaftliche Beziehungen habe, werde fast nie gewarnt. Auch wenn das manchmal angebracht wäre.

Allgemeines Lebensrisiko

Schwierig ist die Stornierung aus Angst vor Terror. Denn immer mehr Gefahren gehören heute zum Leben dazu. So berechtige die Androhung von Anschlägen nicht automatisch zum kostenfreien Reiserücktritt. "Vor dem 11. September 2001 galten Anschläge in der Regel als unvorhersehbares Ereignis, heute gehören sie zum allgemeinen Lebensrisiko", betont Führich.

Eine weitere Voraussetzung zur kostenfreien Stornierung sei, dass das Krisenereignis die Reise in erheblicher Weise erschwere, gefährde oder ganz vereitele. Auch hierbei komme es auf die Lage vor Ort und nicht auf die persönliche Einschätzung des Reisenden an. "In der neueren Rechtsprechung ist ab einer Eintrittswahrscheinlichkeit von 25 Prozent von einer konkreten Gefährdung für den Reisenden auszugehen", erläutert Führich die Praxis. Für den Urlauber ist das jedoch schwer zu ermitteln.

An den Reiseveranstalter wenden

Beate Wagner von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen rät daher, sich in solchen Fällen unbedingt an den Reiseveranstalter zu wenden. Er sei über die Lage vor Ort besser informiert als man selbst. "Außerdem hat er eine Umwelt-Beobachtungspflicht. Macht ein Reiseveranstalter bewusst falsche Angaben, wird er unter Umständen sogar schadensersatzpflichtig", sagt Wagner.

Generell gilt: Statt vorschnell eine Reise zu stornieren, sollte man sich lieber nach Umbuchungsmöglichkeiten erkundigen. "Auch wenn nicht klar ist, ob wirklich ein Fall von höherer Gewalt vorliegt, zeigen sich vor allem größere Reiseveranstalter entgegenkommend und bieten Ausweichziele an", betont Wagner. Auf eine Reiserücktrittsversicherung sollte man in solchen Fällen nicht zählen, ergänzt Wagner. Diese sichere nur Risiken ab, die direkt beim Reisenden liegen, zum Beispiel eine Erkrankung.

(afp2)
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