Tiere, Pflanzen und Antikes Welche exotischen Reise-Souvenirs teuer werden können

Düsseldorf · Eine Pflanze oder Frucht von der Fernreise mitbringen? Oder doch lieber Muscheln und Schneckenhäuschen? Wer plant Andenken aus dem Urlaub mitzubringen, sollte sich mit den Einfuhrbestimmungen beschäftigen. Andernfalls kann es bei der Ankunft am Flughafen zu Problemen kommen.

Urlaub Souvenirs: Bei diesen Mitbringseln drohen Strafen
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Diese tierischen "Souvenirs" sind streng verboten

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Foto: Pixabay/Liselle VD

Reiserückkehrer sollten grundsätzlich eher auf exotische Souvenirs aus dem Urlaub verzichten. Nicht nur ausgestopfte Krokodile können bei der Einreise nach Deutschland Ärger am Zoll verursachen, sondern auch weitaus unauffälligere Dinge wie etwa Muscheln, Korallen, Schneckenhäuser oder exotische Pflanzen. Auch bestimmte Arzneien oder Kosmetika dürfen nicht ohne Weiteres ein- und ausgeführt werden.

Manche Pflanzen- oder Tierpräparate sind geschützt und dürfen deshalb auf keinen Fall aus ihrem Herkunftsland ausgeführt werden. Von Urlaubsreisen außerhalb der EU vermeintlich harmlose Souvenirs wie Pflanzen, Früchte und Samen mitzubringen, kann Reisenden also im Zweifelsfall mehr Probleme als Freude bringen. Dies ist nicht immer erlaubt und kann schnell teuer werden, teilt der Pflanzenschutzdienst beim Gießener Regierungspräsidium mit. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter führen am Frankfurter Flughafen entsprechende Kontrollen durch.

Um Geldbußen und die Vernichtung mitgebrachter Pflanzen zu vermeiden, sollten Reisende sich genau über die Einfuhrbestimmungen informieren. Denn für die Einfuhr vieler Pflanzen und Pflanzenteile gibt es nämlich Vorschriften, was den Import von Schädlingen oder Pflanzenkrankheiten verhindern soll. In einer einzelnen Frucht können etwa mehrere Dutzend Fruchtfliegen oder Larven stecken, die sich dann weiterverbreiten können. Dies könnte verheerende Folgen für Umwelt und Landwirtschaft haben.

Für fünf Früchte gibt es allerdings Ausnahmen, was deren Ein- und Ausfuhr betrifft: Ananas, Kokosnuss, Dattel, Durian und Banane können ohne Gesundheitszeugnis mitgebracht werden.

Dass exotische Tiere wie zum Beispiel in Glasflaschen eingelegte Kobras und lebende Schildkröten oder auch Kosmetika wie Rheumapflaster aus Tigerknochen nicht durch den Zoll kommen, sollte eigentlich schon vorher klar sein. Dass aber auch Muscheln, Korallen oder Schneckenhäuser Probleme am Zoll bereiten können, wissen die wenigsten. Denn sollte es sich bei dem eingeführten Tier um eine geschützte Art handeln, so drohen hohe Bußgelder oder sogar eine strafrechtliche Verfolgung. Dies gilt im Übrigen sogar für Sand, wenn dieser beispielsweise in einem Naturschutzgebiet liegt. Eine genaue Liste der unter Artenschutz stehenden Tiere und Pflanzen weltweit gibt es auf der Webseite artenschutz-online.de der deutschen Zollverwaltung und des Bundesamts für Naturschutz (BfN).

Ebenso vorsichtig sollten Touristen beim Kauf von vermeintlichen Schnäppchen sein. Viele Markenprodukte werden im Ausland gefälscht und sehr billig angeboten. Dies reicht von Adidas über Lacoste bis hin zu Gucci und Prada. Die Einfuhr dieser Fälschungen ist strafbar und wird ebenfalls mit hohen Geldbußen bestraft.

Besondere Vorsicht ist auch bei Antiquitäten oder kulturhistorischem Material geboten. Hier weichen selbst innerhalb Europas die Ausfuhrbestimmungen voneinander ab. In Polen dürfen beispielsweise keine alten Bücher, Kunstgegenstände und Gemälde, die aus der Zeit vor 1945 stammen, ohne vorherige Genehmigung der polnischen Behörden ausgeführt werden. Die Türkei und Griechenland sind besonders rigoros, wenn es um den Schutz von Kulturgütern geht. Der Erwerb, der Besitz und die Ausfuhr von Antiquitäten können mit einer Haftstrafe von bis zu zehn Jahren geahndet werden. Was viele Urlauber nicht wissen: Das Ausfuhrverbot gilt in der Türkei auch für alt aussehende Gegenstände, Fossilien, Münzen und behauene Steine.

Wer Ärger am Zoll bei der Ein- oder Ausreise vermeiden möchte, sollte sich also schon im Vorfeld über das geltende Recht bei der Zollbehörde informieren und sich beim Kauf von Kunsthandwerk beispielsweise ein Zertifikat oder wenigstens eine Quittung ausstellen lassen. Solche amtlichen Genehmigungen stellt nur die dafür zuständige Behörde aus, nicht aber ein Händler. Im Zweifelsfall sollte man aber auf das Urlaubs-Souvenir verzichten und lieber das ein oder andere Foto mehr schießen.

(joko/dpa)
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