Malaria in Malaysia Wie Versicherungsschutz im Ausland funktioniert

München · Malaria, Dengue-Fieber oder Quallenstich - immer wieder kommt es im Urlaub dazu, dass Reisende ihre Reiseversicherung in Anspruch nehmen müssen. Aber was ist dabei zu beachten? Eine Übersicht über den richtigen Umgang mit dem Ernstfall.

So schön sind die Strände von Tioman und Malaysia
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Eine Grippe oder ein verstauchter Knöchel sind wohl das Letzte, was man im Urlaub gebrauchen kann. Doch Unfälle und Krankheitserreger machen keine Ferien und suchen ihre Opfer gerne zu den ungünstigsten Zeiten heim. Eine Auslandskrankenversicherung übernimmt in solchen Fällen nicht nur die Behandlungskosten: "Die Notrufzentrale hat gute Ortskenntnis, was Krankenhäuser und Ärzte angeht, und kann dementsprechend Empfehlungen abgeben", erklärt Birgit Dreyer von der Europäischen Reiseversicherung (ERV).

Wer merkt, dass eine fiese Krankheit im Anflug ist, kann sich direkt an die Zentrale wenden. "Dort sitzen Mediziner, die Tipps geben können", erklärt Dreyer. Die nächste Apotheke oder einen guten Allgemeinarzt finden Reisende so wahrscheinlich schneller - vor allem wenn sie schon gesundheitlich angeschlagen sind oder die Landessprache nicht sprechen. Wichtig ist, Rezepte und Rechnungen gut aufzubewahren. Sie müssen nach der Reise als Beleg für die Behandlung eingereicht werden. Nur dann werden die Kosten erstattet.

Auslandskrankenversicherungen lassen sich in der Regel kurzfristig abschließen. "Ein Abschluss ist jederzeit vor Reiseantritt möglich", erklärt Gabriela Ulmen, Pressesprecherin bei Hanse Merkur. Am besten wird die Versicherung direkt bei der Buchung abgeschlossen. Noch einfacher ist eine Jahresversicherung. "Die Kosten liegen zwischen 8 und 15 Euro pro Jahr, das lohnt sich auf jeden Fall", sagt Bianca Boss vom Bund der Versicherten.

Reicht der Schutz über die normale Krankenkasse?

Wer nur über die gesetzliche Kasse versichert ist, bekommt Behandlungen im Ausland nur in bestimmten Ländern und nur in Höhe der im Reiseland üblichen Kosten erstattet. Und Rücktransporte werden gar nicht übernommen, betont Boss. Die Anbieter privater Auslandskrankenversicherungen unterscheiden sich in ihrem Leistungsspektrum dagegen eher marginal. Trotzdem gibt es einige Dinge, auf die Interessenten vor dem Abschluss achten sollten.

"Es gibt zum Beispiel Leistungsunterschiede, wenn Personen dauerhaft an Krankheiten leiden, zum Beispiel Diabetiker", erläutert Boss. "Vorhersehbare" Kosten werden oft nicht erstattet, beispielsweise wenn ein Patient regelmäßig eine Dialysebehandlung benötigt. Hier muss man genau auf die Vertragsvereinbarungen achten.

Der zweite wichtige Punkt betrifft den Rücktransport. Kunden sollten darauf achten, ob dieser nicht nur in medizinisch notwendigen, sondern auch in medizinisch sinnvollen Fällen erstattet wird. Normalerweise wird der Rücktransport veranlasst, wenn die medizinische Versorgung im Reiseland nicht ausreichend gewährleistet ist, erklärt Hanse-Merkur-Sprecherin Ulmen. Medizinisch sinnvoll bedeutet darüber hinaus, dass die Heilungschancen zu Hause besser eingeschätzt werden als im Reiseland und deswegen ein Rücktransport stattfindet. "Ein Beispiel ist die Vermeidung von Sprachproblemen oder die Anschlussbehandlung bei einem Schlaganfall."

Was für den Rücktransport zu beachten ist

Damit die Kosten von der Versicherung übernommen werden, hat der Versicherte einige Pflichten. "Ich muss den Versicherer zum Beispiel unverzüglich informieren, wenn ich ins Krankenhaus gehe", betont Boss. Das sei auch im Interesse der Versicherten, erklärt Dreyer von der ERV: Viele Krankenhäuser verlangen eine Vorauszahlung oder eine Bestätigung, dass die Behandlungskosten übernommen werden. Die gibt es nur bei entsprechender Rücksprache.

Auch falls ein Rücktransport notwendig wird, muss die Versicherung eingeschaltet werden. Gleiches gilt, wenn Kinder dabei sind, die nicht mehr betreut werden können, weil Mama oder Papa im Krankenhaus liegen. Die Versicherungen organisieren dann die Betreuung oder zahlen Anreise und Unterbringung für einen Verwandten. Bei ambulanten Behandlungen, zum Beispiel wegen einer Erkältung, reicht es dagegen, wenn Reisende nach dem Urlaub die entsprechenden Belege wie Rezepte, Rechnungen und Quittungen im Original einreichen.

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Immer zuerst die Notrufzentrale anrufen

Generell ist es also ratsam, sich bei gesundheitlichen Problemen direkt an die Notrufzentrale zu wenden. Erstens kommen Reisende so ihren Informationspflichten nach, zweitens erhalten sie Hilfe und Beratung für die weitere Behandlung. Wie es weitergeht, entscheiden dann die Ärzte vor Ort zusammen mit den Medizinern in der Notrufzentrale. Auch Bergungsaktionen, zum Beispiel bei einem Wanderunfall, können so besser koordiniert werden.

Um bei einem Notfall gleich reagieren zu können, sollten Reisende immer eine Kopie der Versicherungspolice dabei haben. Dort finden sie sowohl die Telefonnummer der Notrufzentrale als auch die Versicherungsnummer, die Anrufer zur Identifikation angeben müssen. Was vielen nicht bewusst ist: Die Auslandskrankenversicherung gilt nicht nur im Ausland. "Alle Reisen ab 50 Kilometer Entfernung vom Wohnort sind versichert", sagt ERV-Mitarbeiterin Dreyer. Vor allem in Sachen Rücktransport kann das interessant sein.

(dpa)
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