Tipps So bekommen Fluggäste ihre Entschädigung

Stuttgart · Wenn sich ein Flug deutlich verspätet, steht den Passagieren nach EU-Recht eine Entschädigung zu. Doch längst nicht alle Kunden machen davon Gebrauch. Diese Hinweise sollten Verbraucher beachten, damit sie an ihr Geld kommen.

Auf jeden Fall einchecken: Möglicherweise steht schon bei der Ankunft am Flughafen fest, dass ein Flug ausfällt oder sich enorm verspätet. Dann sollten Passagiere trotzdem einchecken, rät Dunja Richter von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Eine gültige Bordkarte dient als Beleg, dass der Kunde von der Verspätung betroffen war. Deshalb sollten Passagiere die Bordkarte auch nicht zerreißen, wenn sie bei einer Umbuchung eine neue bekommen. Auch der Gepäckschein mit der alten Flugnummer sollte aufgehoben werden.

Schriftlichen Nachweis verlangen: Fluggäste sollten sich am Schalter der Airline von einem Mitarbeiter schriftlich bestätigen lassen, dass der Flug verspätet oder gestrichen wurde, rät die Verbraucherschützerin. In dem Schriftstück steht am besten die genaue Flugnummer mit Datum und Uhrzeit. Das Dokument sollte von einem Angestellten der Airline namentlich unterschrieben sein.

Entschädigung schriftlich geltend machen: Das Geld, das die Airline bei einer Verspätung zahlen muss, sollte stets schriftlich eingefordert werden. "Vom Weg über das Call Center würde ich abraten", sagt Richter. Manche Airlines stellten auf ihrer Webseite ein Formular zur Verfügung. Ansonsten können Passagiere aber selbst ein Schreiben aufsetzen und Beweise anhängen. Eine Kopie der Nachweise und des Schreibens sollte man behalten.

Nicht mit Gutschein abspeisen lassen: Viele Airlines bieten Kunden statt einer Entschädigung einen Fluggutschein an. Verbraucher sollten jedoch auf der rechtlich vorgesehenen Summe bestehen, rät Richter. Bei der Annullierung eines Fluges oder einer Verspätung von mehr als drei Stunden stehen Passagieren je nach Flugstrecke 250, 400 oder 600 Euro zu.

(dpa)
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