Urteil Reiseveranstalter muss nicht für Überfall im Urlaub haften
Frankfurt/Main · Gegen Kriminalität am Urlaubsort sind Reiseveranstalter machtlos. Sie haften nicht zwangsläufig, wenn ein Reisender überfallen wird. Das gehört zum allgemeinen Lebensrisiko, befand das Oberlandesgericht Frankfurt , wie die "Neue juristische Wochenschrift" mitteilt.
In dem verhandelten Fall war der Kläger mit seiner Ehefrau in die Dominikanische Republik gereist. Am Urlaubsort wurde der Mann überfallen und dabei mit einer Machete so schwer verletzt, dass er sich noch vor Ort einer Operation unterziehen und anschließend stationär behandeln lassen musste. Daher wollte er vom Reiseveranstalter Schadensersatz- und Schmerzensgeld in Höhe von rund 18000 Euro haben.
Ohne Erfolg: Der Reiseveranstalter muss nicht zwangsläufig auf die Kriminalität im Urlaubsland hinweisen, entschieden die Richter. Im Falle der Dominikanischen Republik sei diese Gefahr sogar bekannt.
Der Reiseveranstalter habe daher nicht gegen sein Pflichten verstoßen.