Bundesgerichtshof Reiseveranstalter müssen sich an Flugzeiten halten

Karlsruhe · Reiseveranstalter dürfen sich die endgültigen Flugzeiten bei Pauschalreisen nicht offenhalten. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden. Branchenriesen wuie Tui sind unzufrieden.

Die Karlsruher Richter gaben dem Bundesverband der Verbraucherzentralen recht, der gegen Europas größten Reiseveranstalter Tui geklagt hatte. Die Verbraucherschützer waren gegen eine Klausel vorgegangen, mit der sich Tui die Festlegung der Flugzeiten vorbehielt. Das ermögliche es dem Reiseanbieter jedoch, die Zeiten unabhängig von sachlichen Gründen zu ändern, urteilte der BGH. Das sei nicht zumutbar.

Tui erklärte, man könne nun künftig nur noch eingeschränkt auf kurzfristige Nachfrageschwankungen reagieren. Deutschland-Chef Christian Clemens sagte: "Mit diesem Urteil bleibt den Reiseveranstaltern wohl keine andere Wahl, als die steigenden Kosten zumindest in Teilen an die Verbraucher weiterzugeben."

(RP)
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