Hotelgast trägt Mitverschulden Reiseveranstalter haftet für Sturz über Stufe
Hamm/München (RPO). Wenn ein Gast über eine Stufe vor dem Hotelzimmer stürzt, muss der Reiseveranstalter Schadenersatz und Schmerzensgeld zahlen. Die Klägerin hatte bemängelt, dass die Stufe nicht ausreichend kenntlich gemacht worden sein.
Allerdings hat der Betroffene in solchen Fällen regelmäßig ein Mitverschulden. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Hamm entschieden, berichtet die Fachzeitschrift "NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht" (Heft 2/2010).
Das Gericht gab der Schmerzensgeld- und Schadenersatzklage eines Hotelgastes damit nur zum Teil statt. In dem Fall war eine Frau über eine etwa fünf Zentimeter hohe Stufe zwischen dem Zimmerflur und dem Hotelzimmer gestürzt. Sie machte geltend, die Stufe sei nicht hinreichend kenntlich gemacht worden.
Das OLG stimmte der Klägerin zu, dass die Kante zwischen Flur und Hotelzimmer ein Reisemangel sei. Dafür müsse der Reiseveranstalter einstehen. Dies entbinde den Gast aber nicht von der Pflicht, bei unbekannten Räumlichkeiten besonders aufmerksam zu sein. Im konkreten Fall sahen die Richter daher ein Mitverschulden von 50 Prozent.