Rechte und Pflichten der Arbeitnehmer Nahverkehrsstreik gilt nicht als Ausrede

Düsseldorf · Wenn Arbeitnehmer den Weg zur Arbeit wegen Verspätungen oder Ausfällen im Nahverkehr nicht oder nicht pünktlich schaffen, müssen sie ihre Chefs unverzüglich informieren. Christian Freund, Fachanwalt für Arbeitsrecht, rät für diesen Fall zu Fahrgemeinschaften.

Rechte und Pflichten der Arbeitnehmer: Nahverkehrsstreik gilt nicht als Ausrede
Foto: Andreas Bretz

Ein Taxi zu nehmen oder ein Auto zu mieten gehe jedoch zu weit: "Die Kosten dafür erstattet der Arbeitgeber nicht", warnt Freund. Wer schließlich gar keinen Weg findet, muss mit einem Verdienstausfall für die Fehlzeit rechnen.

Nach den Worten Freunds droht eine Abmahnung, wenn die Meldung beim Arbeitgeber zu spät erfolgt oder nicht alles Nötige unternommen wurde, um ans Ziel zu kommen. Auch bei Verspätung können Chefs den Lohn kürzen oder abmahnen. Die meisten drückten jedoch ein Auge zu, sagt Arbeitsrechtler Meier.

Auch für Schüler bedeutet der Warnstreik kein unterrichtsfrei. "Bei angekündigten Ereignissen ist es Aufgabe der Eltern dafür Sorge zu tragen, dass ihr Kind in die Schule kommen kann", sagte Jörg Harm, Sprecher des NRW-Schulministeriums. Die Schulpflicht gelte weiter.

(RP/chk)
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